Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Verantwortung Des Betreibers - Schulz Steinsäge RS 560 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Sicherheitshinweise
 Nach Wartungsarbeiten müssen vor dem Einschalten der Maschine folgende
Kontrollen unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften durchgeführt wer-
den:
2.10

Verantwortung des Betreibers

Der Betreiber der Maschine unterliegt den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den Einsatzbe-
reich der Maschine gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvor-
schriften eingehalten werden.
Bei der Anforderung an das Personal sind folgende Kriterien zu beachten:
Bedienpersonal
Wartungs- und Instand-
haltungspersonal
Pflichten des Betreibers:
 Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen in-
formieren. In einer Übersicht sind zusätzliche Gefahren aufzunehmen, die
sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort ergeben. Die
zusätzlich ermittelten Gefahren muss der Betreiber in einer Betriebsanwei-
sung festhalten und für den täglichen Umgang mit der Maschine umsetzen.
 Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit der Maschine prüfen,
ob seine Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke ent-
sprechen oder diese ggf. anpassen.
 Der Betreiber ist verpflichtet, die Maschine in einem einwandfreien, betriebs-
sicheren Zustand zu benutzen. Der technische Zustand muss den gesetzli-
chen Anforderungen und Vorschriften entsprechen.
 Alle Mitarbeiter, die mit der Maschine umgehen, müssen die vom Betreiber
ausgegebenen
14
Schraubverbindungen auf festen Sitz überprüfen.
Sicherstellen, dass alle verwendeten Werkzeuge, Materialien und sonstige
Ausrüstungen aus dem Arbeitsbereich entfernt wurden.
Arbeitsbereich säubern und eventuell ausgetretene Stoffe z. B. Flüssigkei-
ten, Verarbeitungsmaterial usw. entfernen.
Die Einweisungen über die zu übertragenen Aufgaben
und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
erfolgt durch den Betreiber.
Das Wartungs- und Instandhaltungspersonal ist aufgrund
seiner fachlichen Ausbildung, Erfahrung sowie Kenntnisse
der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, Wartungs-
und Instandhaltungsarbeiten selbständig auszuführen und
mögliche Gefahren zu erkennen und zu vermeiden. Das
Wartungs- und Instandhaltungspersonal ist für den spezi-
ellen Einsatz ausgebildet.
Anweisungen
Ausgabe 06.2013
gelesen
und
verstanden
haben.
Steinsäge RS 560

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Verwandte Produkte für Schulz Steinsäge RS 560

Inhaltsverzeichnis