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Co 2 Und Co-Messung; Wartung; Hinweise Für Den Bezirks-Schornsteinfeger- Meister - Junkers ZBR 7-25 A 21 Installationsanleitung

Gas-brennwertgerät
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Inhaltsverzeichnis

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– Eingestellten CO
-Wert für minimale und maximale
2
Heizleistung auf dem beiliegenden Inbetriebnahme-
protokoll , Bild 39, eintragen.
– Entsprechenden Aufkleber für die EE-Einstellung
entfernen.
– Am Temperaturregler für Warmwasser wieder
„0." einstellen, d. h. Normalbetrieb.
ECO
3
4
2
5
1
E
7
4130-32.2/O
Bild 91
– Service-Taste drücken und so lange halten, bis
„[]" erscheint.
Normalbetrieb ist wieder gespeichert.
Die Taste erlischt und die Vorlauftemperatur wird
wieder angezeigt.
– Fühlersonde aus dem Abgasmeßstutzen (234) zie-
hen, Verschlußschraube montieren.
– Mantelschale montieren.
12
CO
und CO-Messung mit der
2
eingestellten Heizleistung
Bild 92
– Hauptschalter auf Stellung „I" drehen.
– Schornsteinfeger-Taste solange drücken, bis die Ta-
ste leuchtet.
– Verschlußschraube am Abgasmeßstutzen (234) ent-
fernen.
– Fühlersonde ca. 65 mm in den Abgasmeßstutzen
(234) einführen, Meßstelle abdichten und Messung
durchführen.
– Verschlußschraube am Meßstutzen (234/1) entfer-
nen.
– Fühlersonde bis zum Anschlag einführen, Meßstelle
abdichten und Messung durchführen.
– Nach Beendigung der Messung Schornsteinfegerta-
ste drücken, die Taste erlischt.
– Verschlußschrauben montieren.
13

Wartung

Die Wartung darf nur durch einen zugelassenen
Fachbetrieb erfolgen.
Siehe Wartungsvertrag Ju Ps 8-36.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile eingebaut wer-
den.
Vor jeder Arbeit Gerät abschalten (Sicherung,
LS-Schalter)!
Alle ausgebauten Dichtungen und O-Ringe sind
durch neue Dichtungen bzw. O-Ringe zu ersetzen!
Kondenswassersiphon
Kondenswassersiphon auf Verunreinigungen prüfen,
ggf. reinigen und am Handentlüfter (27/1) wieder füllen.
Funktionsprüfung aller Sicherheits-, Regel- und
Steuerorgane
Ersatzteile
Mit Benennung und Teile-Nummer anhand von Ersatz-
teilliste anfordern.
Wartungsfette
Verschraubungen: HFt 1 v 5
14
Hinweise für den Bezirks-Schorn-
steinfegermeister
Bei Brennwertgeräten gelten besondere Bestimmun-
gen hinsichtlich Abgasverlustmessung usw.
Bundesweit:
Entsprechend § 14 der BimSchV vom 27.05.1988 sind
Brennwertgeräte von der Überwachung ausgenommen.
Nach § 15 der BimSchV sind Brennwertgeräte von der
wiederkehrenden Überwachung nicht betroffen. Dies
bedeutet, daß keine Messung zur Feststellung des Ab-
gasverlustes vorgeschrieben ist.
Länderspezifisch:
Hinsichtlich CO-Messung sind die Kehr- und Überprü-
fungsverordnungen der einzelnen Bundesländer zu be-
achten. Das gleiche gilt für die Prüfung des Abgaswe-
ges/Abgasleitung.
35
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