4.4
Gefahrenbereich
Der Bereich umlaufend der Maschine mit einem
Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter
wird als Gefahrenbereich deklariert. Dieser
Bereich muss während des Arbeitsvorgangs frei
von Personen sein um den Arbeitsprozess nicht zu
beeinflussen und Gefährdungen hervorzurufen.
Anbaugeräte und wegschleuderndes Kehrgut
können je nach Größe den Gefahrenbereich der
Maschine vergrößern.
Nach jedem Gebrauch den WR 870 Akku an das Ladegerät anschließen
Gefahr beim Aufenthalt im
Gefahrenbereich!
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist mit Risiken
verbunden, die von unbefugten Personen nicht
eingeschätzt werden können.
Deshalb:
Den Gefahrenbereich während des
Arbeitsvorgangs stets beobachten und
sicherstellen, dass sich dort keine Personen
aufhalten.
Sollte sich eine unbefugte Person in den
Gefahrenbereich hineinbewegen, die Person
warnen und den Betrieb unverzüglich stoppen.
Abb. 1 - Gefährdungsbereich
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Sicherheit