18. Der Öffner ist ausschließlich für den Einsatz an Fahrzeugtoren vorgesehen.
Für Fußgänger muss eine separate Zugangsöffnung vorhanden sein. Die
Fußgängerzugangsöffnung muss so gestaltet sein, dass sie von Fußgängern
genutzt werden kann. Der Fußgängerzugang muss so platziert sein, dass
Personen nicht mit dem beweglichen Fahrzeugtor in Berührung kommen.
19. Fußgänger sollten niemals den Weg eines beweglichen Tores überqueren.
Der Toröffner ist nicht geeignet für Verwendung an jedem Fußgängertor.
Fußgängern muss ein separater Fußgängerzugang zur Verfügung gestellt werden.
20. Informationen
zur
Installation
mit
berührungslosen
Sensoren
(Sicherheitssensoren)
finden
Sie
im
Produkthandbuch
zur
Platzierung
berührungsloser Sensoren (Sicherheitssensoren) für jeden Anwendungstyp.
21. Es ist darauf zu achten, dass das Risiko einer Fehlauslösung, beispielsweise
wenn ein Fahrzeug den Sicherheitssensor auslöst, während sich das Tor noch
bewegt, möglichst gering gehalten wird.
22. Ein oder mehrere berührungslose Sensoren (Sicherheitssensoren) müssen
dort angebracht werden, wo die Gefahr besteht, dass ein Hindernis eingeklemmt
wird, beispielsweise im Bereich eines beweglichen Tors oder einer Schranke.
23. niemals Geräte zur Bedienung des Toröffners an Stellen, an denen der
Benutzer über, unter, um oder durch das Tor greifen kann , um die
Bedienelemente zu bedienen. Die Bedienelemente müssen mindestens 1,8 m von
allen Teilen des beweglichen Tors entfernt angebracht sein.
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