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Garantie/Kundendienst - AEG Electrolux LAVATHERM 57869 EXCLUSIV Benutzerinformation

Kondensationstrockner
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Garantie/Kundendienst

Produkt-Nr. (PNC):
Serien-Nr. (S-No.)
Garantie/Kundendienst
AT
ÖSTERREICH
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus
dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gemäß den nachstehenden Bedingungen, eine besondere
Garantie ein, die Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich
über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt
aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten
angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch
nicht vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbau-
vorschriften und Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die
von Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verur-
sacht wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die
keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls
nicht durch die Garantie gedeckt. Von der Garantiezusage ausgenommen sind Ver-
schleißteile (z.B.: Keilriemen, Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät inner-
halb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels durch Verbesserung. Die zu die-
sem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-,
und Materialkosten werden von uns getragen. Über die Verbesserung hinausgehende
Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Verbesserungsarbeiten wer-
den, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten,
durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg
mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen
sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit
der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des
Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich
angeordnet ist - ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händ-
ler, bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, Sie darauf auf-
merksam zu machen, dass Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst
und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Electrolux Haus-
geräte GmbH
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