Benutzerführung
Anforderung
Qualifikation und Fähigkeiten des Heizungsbauers:
Hat das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter
vollendet.
Ist körperlich und geistig geeignet die Maschine
zu warten.
Ausreichende Sehfähigkeit
Ausreichende Hörfähigkeit
Kurze Reaktionszeit
Besitzt die zur Wartung und Reparatur der Ma-
schine notwendige Autorisierung.
Besitzt die Fähigkeit:
Distanz, Höhe und Abstände einzuschätzen.
Arbeit richtig zu beurteilen.
Gefahren zu erkennen.
Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Besitzt Kenntnisse über die Maschine und die
Gefährdungen.
Kennt alle Prozeduren und Vorkehrungen zur
Wartung.
Besitzt Kenntnisse über den Umgang mit spezi-
eller Ausrüstung zur Wartung und Reparatur.
Steht unter keiner körperlichen oder geistigen
Beeinträchtigung, die eine der vorgeschriebenen
Anforderungen herabsetzt.
Steht nicht unter Alkoholeinfluss.
Steht nicht unter Drogeneinfluss.
1.3.5
Aufbaupersonal
Verantwortung
Das Aufbaupersonal ist für folgendes verantwortlich:
 Betriebsanleitung lesen.
 Mitgelieferte Dokumentationen lesen.
Betriebsanleitungen von Komponenten
Betriebsanleitungen Fremdhersteller
Zusätzliche Anleitungen
 Maschine für eine sichere und zuverlässige Funkti-
on aufbauen.
 Persönliche Schutzausrüstung anziehen.
 Sicherheitsvorschriften am Einsatzort beachten.
 Alle sicherheitsbeeinträchtigenden Veränderungen
an der Maschine dem Betreiber melden.
 Umbauten an Maschine ausschließlich nach Rück-
sprache mit Hersteller durchführen.
 Möglichst Original-Ersatzteile verwenden.
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Anforderung
Das Aufbaupersonal besitzt folgende Qualifikation und
Fähigkeiten:
Hat das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter
vollendet.
Ist körperlich und geistig geeignet die Maschine
aufzubauen.
Ausreichende Sehfähigkeit
Ausreichende Hörfähigkeit
Kurze Reaktionszeit
Ist fähig Distanz, Höhe und Abstände einzu-
schätzen.
Besitzt die zum Aufbau der Maschine notwendi-
ge Autorisierung.
Kennt die Maschine und die Gefährdungen.
Kennt alle Prozeduren und Vorkehrungen zum
Aufbau.
Besitzt Kenntnisse über den Umgang mit Spezi-
alwerkzeugen zum Aufbau.
Steht unter keiner körperlichen oder geistigen
Beeinträchtigung, die eine der vorgeschriebenen
Anforderungen herabsetzt.
Steht nicht unter Alkoholeinfluss.
Steht nicht unter Drogeneinfluss.
1.3.6
Autorisiertes Fachpersonal
Verantwortung
Das autorisierte Fachpersonal ist für folgendes verant-
wortlich:
 Betriebsanleitung lesen.
 Mitgelieferte Dokumentationen lesen.
Betriebsanleitungen von Komponenten
Betriebsanleitungen Fremdhersteller
Zusätzliche Anleitungen
 Maschine für eine sichere und zuverlässige Funkti-
on warten, reparieren, einstellen und umbauen.
 Alle für das autorisierte Fachpersonal im Wartungs-
plan vorgeschriebenen Wartungstätigkeiten und
Reparaturtätigkeiten ausführen.
 Alle notwendigen Parameter einstellen.
 Alle vorgesehenen Umbauten ausführen.
 Arbeitsstelle eindeutig festlegen und kennzeichnen.
 Persönliche Schutzausrüstung tragen.
 Für den Arbeitseinsatz geeignete Werkzeuge einsetzen.
 Sicherheitsvorschriften am Einsatzort beachten.
 Alle sicherheitsbeeinträchtigenden Veränderungen
an der Maschine dem Betreiber melden.
 Möglichst Original-Ersatzteile verwenden.