Warmluftaustritte / Luftgitter
Die Warmluftaustritte (41) müssen einen Mindestabstand von 50 cm zu Decken und 30 cm zu seitlich ange-
stellten Einbaumöbeln, brennbaren Stoffen oder tragenden Betonteilen einhalten. Luftgitter oder Luftausläs-
se an der höchsten Stelle der Verkleidung anordnen, um einen Wärmestau innerhalb der Verkleidung zu ver-
meiden. Luftgitter oder Luftauslässe so anordnen, das eine Reinigung problemlos möglich ist. Die erforder-
liche freie Fläche der Luftgitter ist u.a. von der Art der Nachheizfläche abhängig. Die Luftgitter oder Luftaus-
lässe so anordnen, dass diese nicht verstopfen können.
Aktive Hinterlüftung
Eine aktive Hinterlüftung ist ein ständig offener, nicht verschließbarer Schacht, Spalt oder Hohlraum, in dem
zum Schutz des Gebäudes oder brennbarer Bestandteile in Anbauwänden oder Aufstellflächen ein Teil der
durch eine Feuerstätte in Richtung des entsprechenden Bauteils abgegebenen Wärme konvektiv abgeführt
wird.
Zierbalken
Zierbalken (52) sind vor der Verkleidung des Kamineinsatzes zulässig,
wenn Sie sie außerhalb des Strahlungsbereiches mit mindestens 1cm
Abstand zur Verkleidung (37) anbringen. Der Zwischenraum zur Ver-
kleidung muss so beschaffen sein, daß ein Wärmestau nicht auftreten
kann. Der Zierbalken darf nicht Bestandteil des Gebäudes sein.
Fußboden vor der Feuerraumöffnung
Fußböden aus brennbaren Materialien müssen durch einen ausreichend dicken Belag (47) aus nichtbrenn-
barem Material geschützt oder durch nichtbrennbare Baustoffe ersetzt werden. Mindestschutz vor der Feuer-
raumöffnung bei Fußböden aus brennbaren Baustoffen:
Mindestschutz vor der
Feuerraumöffnung
nach vorne
zur Seite
Im Strahlungsbereich der Feuerraumöffnung
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder mit brennbaren Bestandteilen (48) und Einbaumöbel (49) müssen
von der Feuerraumöffnung nach vorn, nach oben und zu den Seiten einen ausreichenden Abstand haben;
dieser beträgt im Regelfall 80 cm (TROL). Werden brennbare Teile durch einen beidseitig belüfteten Strah-
lungsschutz abgeschirmt, ist ein Mindestabstand von 40 cm ausreichend.
Hinweis: Abweichende Angaben oder Alternativen liegen für die BKH-Serie, WF/WF
gewählte Produkte der HKD-Serie vor. Hier unbedingt die Angaben im Datenblatt beachten!
24
geschlossene Betriebsweise
mindestens 50 cm
mindestens 30 cm
Aufbauanleitung HKD 13 / HKD 13 Tunnel (1.4)
offene Betriebsweise
30 cm + Höhe Feuer-
bock (mindestens 50 cm)
20 cm + Höhe Feuer-
bock (mindestens 30 cm)
-Serie und aus-
R
© 2025 Brunner GmbH