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Weishaupt WWP LI 22-A R Montage- Und Betriebsanleitung Seite 23

Luft/wasser-wärmepumpe für innenaufstellung
Inhaltsverzeichnis
452170.66.25 · 1/2024-11 · Ext.Rei
Montage- und Betriebsanleitung
WWP LI 22-A R - WWP LI 26-A R
Mindestheizwasserdurchsatz
Der Mindestheizwasserdurchsatz der Wärmepumpe ist in jedem Betriebszustand der
Heizungsanlage sicherzustellen. Dieses kann z.B. durch Installation einer hydrauli-
schen Weiche oder eines Überströmventiles erreicht werden. Die Einstellung eines
Überströmventiles ist in Kapitel Inbetriebnahme erklärt. Eine Unterschreitung des Min-
destheizwasserdurchflusses kann zum Totalschaden der Wärmepumpe durch ein Auf-
gefrieren des Plattenwärmetauschers im Kältekreislauf führen.
Der Nenndurchfluss wird in Abhängigkeit der max. Vorlauftemperatur in den Gerätein-
formationen angegeben und ist bei der Projektierung zu berücksichtigen. Bei Ausle-
gungstemperaturen unter 30 °C im Vorlauf ist zwingend auf den max. Volumenstrom
mit 5 K Spreizung bei A7/W35 auszulegen.
Der angegebene Nenndurchfluss (Siehe "Geräteinformation" auf Seite 30) ist in jedem
Betriebszustand zu gewährleisten. Ein eingebauter Durchflusssensor dient ausschließ-
lich zur Abschaltung der Wärmepumpe bei einem außergewöhnlichem und abruptem
Abfall des Heizwasserdurchsatzes und nicht zur Überwachung und Absicherung des
Nenndurchflusses.
Frostschutz
Bei Wärmepumpen, die frostgefährdet aufgestellt sind, sollte eine manuelle Entleerung
(siehe Bild) vorgesehen werden. Sofern Wärmepumpenmanager und Heizungsum-
wälzpumpe betriebsbereit sind, arbeitet die Frostschutzfunktion des Wärmepumpen-
managers. Bei Außerbetriebnahme oder Stromausfall ist die Anlage an den gezeigten
Stellen (siehe Bild) zu entleeren und ggf. auszublasen. Bei Wärmepumpenanlagen, an
denen ein Stromausfall nicht erkannt werden kann (Ferienhaus), ist der Heizungskreis
mit einem geeigneten ungiftigen Frostschutzmittel (z.B. Polypropylenglycol) in der vom
Frostschutzmittel-Hersteller vorgegebenen Konzentration zu betreiben.
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Abb. 6.3:
ACHTUNG
ACHTUNG
Verschlucken oder Kontakt mit Glykol und Glykolmischungen. Vergiftungsgefahr!
Beim Einsatz von Glykol und Glykolmischungen sind die national und regional geltenden
Vorgaben des Umweltschutzes, des Wasserschutzes und des Arbeitnehmerschutzes
einzuhalten.
Die Arbeitnehmer sind auf die Gefahren und Risiken in Bezug auf Glykol und
Glykolmischungen hinzuweisen.
In Deutschland ist eine Betriebsanweisung nach §14 der Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV) zu erstellen, ansonsten sind länderspezifische Vorgaben zu beachten
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