1.8
Sicherheitshinweise für Wartungsarbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch ein
gehendes Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert hat.
Vor allen Reparatur- und Wartungsarbeiten ist die Anlage abzuschalten, sowie gegen
unbeabsichtigte Inbetriebsetzung zu sichern. Die in der technischen Dokumentation im
Abschnitt „In- und Außerbetriebnahme" beschriebene Vorgehensweise zum Abschalten der
Anlage muss unbedingt eingehalten werden.
Bevor mit Arbeiten an elektrischen Einrichtungen der Anlage begonnen wird, ist der
entsprechende Abschnitt auf Spannungsfreiheit zu prüfen. Darüber hinaus ist die Anlage
gegen ein Wieder-Einschalten zu sichern.
Während der Arbeit ist geeignete und der Gefährdung entsprechende Schutzkleidung
zu tragen.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Sicherheits- und Schutzeinrich
tungen wieder angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der Wiederinbetriebnahme sind die im Abschnitt „In- und Außerbetriebnahme"
aufgeführten Punkte zu beachten.
1.9
Entsorgung von Anlagenteilen und Betriebsstoffen
Die Anlagenteile müssen, ggfs. auch getrennt, bei Bedarf gemäß den örtlichen Vorschriften
entsorgt werden.
1.10
Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Anlage sind nur nach Rücksprache mit dem
Hersteller zulässig.
Dies gilt gleichermaßen für Programmänderungen an der Steuerung.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen der Sicherheit.
Bei Verwendung anderer Teile erlischt die Gewährleistung und entfällt die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen.
1.11
Gewährleistung und Haftung
Dieses Produkt entspricht dem Stand der Technik und wurde nach geltenden Regeln der
Technik konstruiert, gefertigt und anschließend einer Qualitätskontrolle unterzogen.
Sollte es trotzdem Grund zur Beanstandung geben, so richten sich die Ersatzansprüche an
den Hersteller dieses Produkts nach dessen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Ein regelmäßiger Tausch des Feinfilters ist vorzunehmen. Siehe dazu Kapitel 9.3.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlos-
sen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage
Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten der Anlage
Betreiben der Anlage mit defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß
angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen
Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport, Lagerung,
Montage, Inbetriebnahme, Betrieb (ständiges Führen des Betriebsprotokolls!), und
Wartung der Anlage
Eigenmächtige, nicht genehmigte bauliche Veränderungen an der Anlage
Eigenmächtiges Verändern der Steuerungsparameter
Mangelhafte Überwachung von Anlagenteilen, die einem Verschleiß unterliegen
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt
Allgemeine Sicherheitshinweise
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