10.
Konservierung
10.1
Allgemeine Hinweise
HINWEIS
Bei einer Außerbetriebnahme der Anlage für mehr als 30 Tage muss die Anlage konserviert
werden. Bei längerer Außerbetriebnahme: Nach spätestens 3 Monaten ist die Konservierung
auszuspülen und ggfs. zu erneuern.
Die Wiederinbetriebnahme der Anlage erfolgt gemäß Kapitel 5 dieser Betriebsanleitung.
Die Konservierung erfolgt bei abgeschalteter Anlage.
Bitte Anlagenschema für Konservierung gemäß Kapitel 10.4 beachten!
WARNUNG!
Die Konservierungslösung enthält 1,5% Natriumbisulfit und 2,5% Natriumbicarbonat
und in der Frostschutzvariante zusätzlich 20% Glycerin. Das Einleiten von Konservierungs-
lösung in die Kanalisation erfolgt gemäß den jeweils gültigen Einleitungsvorschriften.
10.2
Vorbereitung der Konservierung
10.2.1
Möglichkeiten der Konservierung
Natriummetabisulfit + Natriumbicarbonat ohne Zusatz:
Konservierung ohne Frostschutz
Natriummetabisulfit + Natriumbicarbonat mit Glyzerinzusatz:
Konservierung mit Frostschutz bis -10°C
Gebrauchsfertiges Konservierungsmittel mit Frostschutz
10.2.2
Erforderliches Material
Konservierungsbehälter mit Entleerungsventil
3 Anschlussschläuche
Chemikalien zur Konservierung: Natriummetabisulfit, Natriumbicarbonat und Glyzerin
Schutzkleidung (Brille, Handschuhe, Schürze)
10.2.3
Konservierungsbehälter anschließen
UO-Anlage abschalten
Speisewasserzulauf schließen
10.2.3.1
Anlagen ohne spezielle Spülanschlüsse
Konservierungsbehälter erhöht zur Anlage aufstellen, damit ein einwandfreier Zulauf der
Konservierungslösung zur UO-Anlage gewährleistet ist
Entleerungsventil am Konservierungsbehälter schließen
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Konservierung