2. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Kontraindikationen
Vor der Versorgung mit dem Sitzschalenfahrgestell Galileo muss abgeklärt werden, ob Kontraindikationen
bestehen. Grundsätzlich soll die Versorgung durch einen Arzt oder Orthopäden begleitet werden. Generell
gilt: jede Art von Schmerzen stellt eine Kontraindikation dar! Unter folgenden Gegebenheiten und / oder
Symptomen: Benutzer mit nicht intakter Haut, mit gravierender Tonus-Dysregulation und / oder mit Skoliose
muss die aktive und / oder passive Verwendung des Geräts explizit mit dem behandelnden Arzt abgeklärt
werden. Das Sitzschalenfahrgestell Galileo korrigiert keine Fehlhaltungen und eignet sich auch nicht zur
Wachstumslenkung! Stabilisieren Sie die Körperhaltung nie mit Gewalt oder starkem Druck!
2.2 Verantwortlichkeit
Die Bedienperson ist für den bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie für Wartung und Pflege des Produktes
verantwortlich. Produktänderungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten und Erweiterungen dürfen nur von
autorisierten Personen durchgeführt werden. Es dürfen nur original Ersatzteile und originales Zubehör ver-
wendet werden.
Eine Gewährleistung übernimmt Rehatec® GmbH nur dann, wenn das Produkt unter den vorgegebenen
Bedingungen und zu den vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird (siehe auch Kapitel „2.6 Garantie und
Service").
2.3 Konformitätserklärung
Die entsprechende Konformitätserklärung finden Sie auf www.rehatec.com im Download-Bereich. Das CE
Zeichen muss entfernt werden, wenn das Rehatec® Produkt umgebaut, verändert oder in Kombination mit
nicht autorisierten Produkten von anderen Herstellern verwendet wird. Das CE Zeichen erlischt ebenfalls,
wenn keine Rehatec® OriginalErsatzteile / -zubehörteile verwendet werden.
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