Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

LEBENLANG LBL106 Benutzerhandbuch Seite 8

Inhaltsverzeichnis
Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 1
Elektro- und Elektronikgeräte
Informationen für private Haushalte gemäß
§ 18 Abs. 4 ElektroG
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) enthält eine Vielzahl von
Anforderungen an den Umgang mit Elektro-
und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind
hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu
Abfall geworden sind, werden als
Altgeräte bezeichnet. Besitzer von
Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll,
sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien
und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, sowie
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können,
im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen.
Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer
Vorbereitung zur Wiederverwendung unter
Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von
Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten
Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
8
Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis