Hinweise zur Entsorgung von Geräten mit Elektronikanteil
Hinweise zur Entsorgung von Batterien
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Geräte, die einen konstruktionsbedingten Elektronikanteil
aufweisen, dürfen, wenn sie verbraucht sind, nicht mit ge-
wöhnlichem Haushaltsabfall vermischt werden. Bringen
Sie zur ordnungsgemäßen Behandlung, Rückgewinnung
und Recycling diese Produkte zu den entsprechenden
Sammelstellen, wo sie ohne Gebühren entgegengenom-
men werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung dieses
Produktes bei den entsprechenden Sammelstellen dient
dem Umweltschutz und verhindert mögliche schädliche
Auswirkungen auf Mensch und Umgebung, die aus einer
unsachgemäßen Handhabung von Abfall entstehen kön-
nen.
Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Bitte entsorgen
sie verbrauchte Batterien über das dafür vorgesehene
Rücknahme- und Recyclingsystem. Der Verbraucher ist
gesetzlich verpflichtet entladene und nicht mehr verwen-
dungsfähige Batterien abzugeben. Die Rücknahme erfolgt
an ausgewiesenen Sammelstellen.