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Kindersitze, Kinder-An- Hänger Und Lastenan- Hänger - Stromer ST2 Bedienungsanleitung

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Als Empfehlung zur Einstellung des Frontschein-
werfers gilt, dass sein Lichtkegel mindestens so
geneigt sein muss, dass seine Mitte in 5 m Entfer-
nung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt
wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. In
Deutschland gibt die Rechtslage eine solche Ein-
stellung vor.
Eine Veränderung der lichttech-
nischen Einrichtung ist nicht
zulässig und kann zum Verlust
von Gewährleistung, Garantie-,
aber auch Versicherungsleis-
tungen führen!
Weitere Inhalte zu diesem The-
ma finden Sie unter
www.stromerbike.com/support
KINDERSITZE, KINDER-AN-
HÄNGER UND LASTENAN-
HÄNGER
Stromer S-Pedelecs dürfen nicht mit Kinder-
sitzen betrieben werden!
6 7
Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt und
ohne ausführliche Einweisung mit dem S-Pedelec
umgehen! Machen Sie die Kinder auf die Gefahren
im Umgang mit elektrischen Geräten vertraut.
Wenn Kinder selber mit dem S-Pedelec fahren
wollen, informieren Sie sich, ob das Kind das je-
weils vorgeschriebene Alter und die evtl. nötige
Fahrerlaubnis besitzt!
Informieren Sie sich in jedem Fall über die
jeweils für Sie geltenden nationalen Vorschriften
zur Nutzung von Kinder-Anhängern und Lasten-
Anhängern. Dies kann auch die zulässige maxi-
male Höchstgeschwindigkeit und das zulässige
Gesamtgewicht betreffen! In vielen Ländern ist
die Nutzung von Kinderanhängern in Verbindung
mit S-Pedelecs verboten.
Anhänger
QR Code zum
Benutzen Sie in Verbindung mit Ihrem Stromer
Stromer Support
nur solche Anhänger, die ausdrücklich für die
Nutzung mit S-Pedelecs freigegeben sind. Beach-
ten Sie, dass in vielen Ländern die Beförderung
von Kindern in einem Anhänger in Verbindung
mit S-Pedelecs verboten ist.
Bitte beachten Sie, dass sich das Fahrverhalten
des Stromers mit Anhänger verändert. In engen
Kurven neigen einige Anhänger zum Kippen. Fah-
ren Sie vorsichtig und passen Sie Ihre Geschwin-
digkeit und Fahrstil den Verhältnissen an.
Einige Anhänger werden von ihren Herstellern nur für
die Nutzung an Fahrräder oder Pedelecs (Tretunter-
stützung bis 25 km/h) freigegeben. Beachten Sie bitte
unbedingt die Hinweise der jeweiligen Hersteller.
Rechtliche Situation in der Schweiz
Das Mitführen von einachsigen Anhänger ist zu-
lässig (VRV Art. 69 Abs. 1 und infolge der Aufhe-
bung von VRV Art. 63 Abs. 5).
In einem Anhänger dürfen höchstens zwei Kinder
auf geschützten Sitzplätzen mitgeführt werden
(VRV Art. 63 Abs. 3 Bst. d).
Auf schnellen S-Pedelecs mit einer Tretunter-
stützung von mehr als 25 km/h ist das Mitführen
von Kindern in einem Anhänger verboten. Auf S-
Pedelecs ist somit nur das Mitführen von Lasten-
anhängern zulässig.
Auf einem Nachlaufteil (gem. VTS Art. 210 Abs. 5)
wie zum Beispiel von FollowMe darf ein Kind mit-
geführt werden, wenn es die Pedale sitzend treten
kann (VRV Art. 63 Abs. 3 Bst. b)
Für mitgeführte Kinder gilt in der Schweiz keine
Helmpflicht. Wir empfehlen jedoch, den Kindern
im Anhänger immer einen Helm aufzusetzen und
sie mit dem anhängereigenen Gurtsystem anzu-
schnallen.
Rechtliche Situation im Geltungsbereich
des EU-Rechts
Auf Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis
25 km/h ist das Mitführen von zwei bis 7 Jahre alten
Kindern in einem zur Mitnahme von Kindern kon-
zipierten Anhänger gestattet (StVO Art. 21 Abs. 3).
Für mitgeführte Kinder gilt meist keine Helmpf-
licht. Wir empfehlen jedoch unbedingt, den Kin-
dern im Anhänger immer einen Helm aufzusetzen
und sie mit dem anhängereigenen Gurtsystem
anzuschnallen.

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