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Suzohapp Dual Coin PRO Betriebshandbuch Seite 46

Verteilung von münzen und spielmarken; bonus-funktion für token. neue 32-bit-cpu mit sd-karte.
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Der Hersteller, der ein Jahr nach der Markteinführung eines neuen Elektro- oder
5.
Elektronikgeräts
Recyclinganlagen, wie sie in Art. 13, Komma 3 beschrieben werden, zur
Verfügung gestellt hat, wird mit einer Geldstrafe von 5.000 bis 30.000 Euro
belegt.
Der Hersteller, der nach dem 13. August 2005 Elektro- und Elektronikgeräte auf
6.
dem Markt bringt, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind und keine
Hinweise im Sinne des Art. 13, Komma 4 und 5 enthalten, wird mit einer
Geldstrafe von 200 bis 1.000 Euro für jedes auf den Markt gebrachte Gerät
belegt. Die gleiche Strafe wird angewendet, wenn die oben genannten Hinweise
oder das Symbol nicht mit den Anforderungen des Art. 13, Komma 4 und 5
konform sind.
Der
Hersteller,
7.
Elektronikgeräte nicht die in Art. 14, Komma 2 beschriebenen Anweisungen
aufführt, wird mit einer Geldstrafe von 30.000 bis 100.000 Euro belegt.
Der Hersteller, der dem nationalen Register der zur Entsorgung von WEEE-
8.
Geräten verpflichteten Personen innerhalb des von dem Gesetzesdekret in Art.
13, Komma 8 festgesetzten Zeitraums nicht die in Art. 13, Komma 3, 4 und 5
vorgesehenen Informationen mitteilt, muss mit entsprechenden Sanktionen
rechnen.
Vorbehaltlich der in Art. 5, Komma 2 aufgeführten Ausnahmen wird jeder, der
9.
nach dem 1. Juli 2006 neue Elektro- oder Elektronikgeräte auf den Markt bringt,
die Substanzen wie in Art. 5, Komma 1 oder weitere Substanzen wie in Art. 18,
Komma 1 enthalten, für jedes auf den Markt gebrachte Gerät mit einer Geldstrafe
von 30.000 bis 100.000 Euro belegt.
noch
keine
Zentren
der
in
den
Bedienungsanleitungen
für
die
Weiterverwertung
für
und
Elektro-
und
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