Verwenden Sie den Zurrgurt keinesfalls bei:
– Garnbrüchen oder Garnschnitten, insbesondere
Kanteneinschnitten oder anderen bedenklichen Verletzungen
– fehlender oder nicht mehr lesbarer Kennzeichnung
– Beschädigung der Verbindungen, Verformung durch
Wärmeeinfluss (Reibung, Strahlung)
– Schäden infolge der Einwirkung aggressiver Stoffe .
Verwenden Sie die Ratschen keinesfalls bei:
– Anrissen, Brüchen oder erheblichen Korrosionserscheinungen bzw .
-schäden
– Aufweitung > 5 % (5 % im Hakenmaul oder allgemeinen
Verformungen)
– erkennbar bleibender Verformung an tragenden Teilen
Reparaturen an Zurrgurten dürfen nur dann durchgeführt werden,
wenn die Kennzeichnung von Hersteller, Werkstoff und zulässiger
Höchstzugkraft auf dem Etikett eindeutig festzustellen ist . Sie dürfen
nur vom Hersteller oder durch von ihm beauftragten Personen
durchgeführt werden .
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