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Antar AT51111 Gebrauchsanweisung Seite 18

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DE
KONTRAINDIKATIONEN
Fälle, in denen die Verwendung einer Gehhilfe nicht ratsam ist:
- Wahrnehmungsprobleme
- Schwere Gleichgewichtsprobleme
- Kein Gebrauch der Hände
- Mangelnde Fähigkeit zu sitzen
ANMERKUNGEN:
Bei der Benutzung und Bedienung des Rollators sowie beim Falten und Einstellen der Mechanismen besteht
die Gefahr, dass Körperteile des Benutzers oder der Begleitperson in den Öffnungen oder Spalten zwischen
den Bauteilen eingeklemmt und/oder eingedrückt werden. Gehen Sie dabei mit besonderer Sorgfalt vor.
Sobald die Einstellung abgeschlossen ist, stabilisieren Sie die Position, indem Sie die Muttern und Schrauben
vorsichtig anziehen.
SPEZIFIKATION
Sitzbreite 45cm
Sitzhöhe 54cm
Gesamtbreite 65cm
Gesamtlänge 71cm
Gesamthöhe/ Griffhöhe (einstellbar in 6 Positionen) 81cm-94cm
Maximales Benutzergewicht 136kg
Maximale Zuladung der Tasche 5 kg
Maße im gefalteten Zustand (L x B x H) 71 cm x 25 cm x 81 cm
Vorderräder, schwenkbar 25cm x3,5cm
Hinterräder bremsend, nicht schwenkbar 21cm x3,5cm
Rahmen aus Aluminium
Sitz aus Nylon
Rückenlehne Nylon
Polyurethan-Reifen
Dieses Symbol gibt das maximale
Gewicht des Benutzers an!
ANMERKUNG
Vergewissern Sie sich, dass der Rollator vollständig und in gutem Zustand ist. Wenn der Rollator beschädigt
ist, dürfen Sie ihn nicht benutzen. Wenden Sie sich in diesem Fall sofort an Ihren Händler.
UMFANG DER LIEFERUNG
Die Lieferung umfasst die folgenden Hauptkomponenten:
1 Umverpackung
Rollator mit Rückengurt und kippbaren Fußstützen
Netzgepäcktasche mit Reflektor und Reißverschluss
2 horizontale, gepolsterte Griffe
Gebrauchsanweisung
1 positionierbare LED-Lampe
ANMERKUNGEN:
Wenn Sie Schmerzen, allergische Reaktionen oder andere beunruhigende, unklare Symptome im
Zusammenhang mit der Verwendung des Medizinprodukts haben, wenden Sie sich an einen Arzt.
ANMERKUNGEN:
Im Falle eines produktbezogenen "schwerwiegenden Vorfalls", der direkt oder indirekt zu einem der
folgenden Punkte geführt hat, hätte führen können oder wahrscheinlich führen wird:
(a) der Tod des Patienten, des Nutzers oder einer anderen Person oder
(b) eine vorübergehende oder dauerhafte Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten,
Nutzers oder einer anderen Person, oder
(c) eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Gesundheit
Dieser "schwerwiegende Vorfall" sollte dem Hersteller und der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates,
in dem der Anwender oder Patient seinen Wohnsitz hat, gemeldet werden. Für Polen ist die zuständige
Behörde das Amt für die Registrierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten.
AT51111 ins multi A5.indd 18
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2024-09-08 13:02:02
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