Betriebs- und Montageanleitung für 1- und 2-stufige Kompakt-Gaswarnanlagen
2.5 Einsatzhinweise
Einsatzhinweise aus dem Bericht über die Eignungsuntersuchung PFG-Nr. 41300300 der DMT GmbH, Essen.
Die ortsfeste Gaswarneinrichtung bestehend aus den Steuergeräten GW XX R-DK (+HR-1) und den Fernaufnehmern
(Messfühlern) MF 31 I-DK oder MF 50 EX-DK-G, ist auf Grundlage der im Prüfbericht PFG-Nr. 41300300P enthaltenen
Messergebnisse und der in diesem Bericht enthaltenen Ausführungen zur Warnung von Methan im Gemisch mit Luft bei
Konzentrationen bis zu unteren Explosionsgrenze geeignet, wenn sie in ihren Eigenschaften betrieben werden und wenn folgende
Aufgaben eingehalten werden:
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die der DMT vorgelegte und geprüfte Betriebsanleitung des Steuergerätes, sowie die Datenblätter der Fernaufnehmern
(Messfühler) sind genau zu beachten. Beim Einsatz der Gaswarneinrichtung ist sicherzustellen, dass die darin
festgelegten Betriebsbedingungen eingehalten werden.
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Vor dem Einsatz der Gaswarneinrichtung ist zu prüfen, ob die Einstellzeiten ausreichend gering sind. Damit die durch
das Gerät ausgelöste Warnfunktion so schnell ausgeführt wird, dass sicherheitlich bedenkliche Situationen vermieden
werden.
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Erforderlichenfalls sind die Alarmschwellen deutlich unterhalb des sicherheitstechnischen Grenzwertes einzustellen.
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Das Merkblatt T023 der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie (3) ist zu beachten.
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Für den bestimmungsgemäßen Einsatz zur Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre ist der jeweils aktuelle, national
anerkannte Wert für die UEG zu verwenden (4), (5).
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Zur Auslösung sicherheitstechnischer Schalthandlungen dürfen nur Alarme verwendet werden, die selbsthaltend sind
und während des Anstehens der Alarmbedingung nicht quittiert werden können. Bei der Variante GW XX R-DK+HR-1
darf der Hupenausgang nur zur Ansteuerung zusätzlicher Alarmgeber wie z. B. Hupen verwendet werden.
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Wenn am Einsatzort der Fernaufnehmer (Messfühler) Temperaturen unterhalb -10°C (auch nur zeitweise) auftreten
können, dürfen die Alarmschwellen 90 % der entsprechend dem sicherheitstechnischen Grenzwert erforderlichen
Einstellung nicht überschreiten. Alternativ kann eine Justierung bei einer Einsatztemperatur (nicht oberhalb -10 °C)
erfolgen.
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Bei Schwingungsbelastungen des Steuergeräts können kurzzeitig Fehlalarme an den Relaisausgängen auftreten.
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Wenn nach Auftreten eines Alarms nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Fernaufnehmer (Messfühler)
Gaskonzentrationen oberhalb der unteren Explosionsgrenze ausgesetzt wurde, ist die Gaswarneinrichtung vor der
weiteren Verwendung zu kalibrieren und ggf. zu justieren.
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Ein Ausfall der Betriebsspannung ist wie ein Alarm zu behandeln.
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Störungs- und Alarmmeldungen sind akustisch und optisch an einer ständig besetzten Stelle anzuzeigen.
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Die Geräte sind mit einem dauerhaften Typenschild zu versehen, das neben Angaben über Hersteller, Typ und
Fertigungsnummer die folgende Aufschrift enthält:
Andere Kennzeichnungsvorschriften, insbesondere nach ElexV, bleiben davon unberührt. Mit diesem Typenschild bestätigt die
Herstellerfirma, dass die Geräte die in diesem Bericht beschriebenen Eigenschaften und technischen Merkmale aufweisen. Jedes
Gerät, das nicht mit diesem Typenschild versehen ist, entspricht nicht dem vorliegenden Bericht.
Auf Anforderung ist dem Betreiber ein vollständiger Abdruck dieses Berichtes sowie des Prüfberichtes PFG-Nr. 41300300P zur
Verfügung zu stellen.
"PFG-Nr. 41300300"
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