2.5
Einsatzhinweise
Einsatzhinweise aus dem Bericht über die Eignungsuntersuchung PFG-Nr. 41300300 der DMT GmbH,
Essen.
Die ortsfeste Gaswarneinrichtung bestehend aus den Steuergeräten GW XX R-DK (+HR-1) und den
Fernaufnehmern (Messfühlern) MF 31 I-DK oder MF 50 EX-DK-G, ist auf Grundlage der im Prüfbericht
PFG-Nr. 41300300P enthaltenen Messergebnisse und der in diesem Bericht enthaltenen
Ausführungen zur Warnung von Methan im Gemisch mit Luft bei Konzentrationen bis zu unteren
Explosionsgrenze geeignet, wenn sie in ihren Eigenschaften betrieben werden und wenn folgende
Aufgaben eingehalten werden:
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die der DMT vorgelegte und geprüfte Betriebsanleitung des Steuergerätes, sowie die
Datenblätter der Fernaufnehmern (Messfühler) sind genau zu beachten. Beim Einsatz der
Gaswarneinrichtung ist sicherzustellen, dass die darin festgelegten Betriebsbedingungen
eingehalten werden.
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Vor dem Einsatz der Gaswarneinrichtung ist zu prüfen, ob die Einstellzeiten
ausreichend gering sind. Damit die durch das Gerät ausgelöste Warnfunktion so
schnell ausgeführt wird, dass sicherheitlich bedenkliche Situationen vermieden werden.
Erforderlichenfalls sind die Alarmschwellen deutlich unterhalb des sicherheitstechnischen
Grenzwertes einzustellen.
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Das Merkblatt T023 der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie (3) ist zu
beachten.
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Für den bestimmungsgemäßen Einsatz zur Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
ist der jeweils aktuelle, national anerkannte Wert für die UEG zu verwenden (4), (5).
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Zur Auslösung sicherheitstechnischer Schalthandlungen dürfen nur Alarme verwendet
werden, die selbsthaltend sind und während des Anstehens der Alarmbedingung nicht
quittiert werden können. Bei der Variante GW XX R-DK+HR-1 darf der Hupenausgang
nur zur Ansteuerung zusätzlicher Alarmgeber wie z. B. Hupen verwendet werden.
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Wenn am Einsatzort der Fernaufnehmer (Messfühler) Temperaturen unterhalb -10°C
(auch nur zeitweise) auftreten können, dürfen die Alarmschwellen 90 % der entsprechend
dem sicherheitstechnischen Grenzwert erforderlichen Einstellung nicht überschreiten.
Alternativ kann eine Justierung bei einer Einsatztemperatur (nicht oberhalb -10 °C)
erfolgen.
Bei Schwingungsbelastungen des Steuergeräts können kurzzeitig Fehlalarme an den
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Relaisausgängen auftreten.
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Wenn nach Auftreten eines Alarms nicht ausgeschlossen werden kann, dass der
Fernaufnehmer (Messfühler) Gaskonzentrationen oberhalb der unteren Explosionsgrenze
ausgesetzt wurde, ist die Gaswarneinrichtung vor der weiteren Verwendung zu kalibrieren
und ggf. zu justieren.
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Ein Ausfall der Betriebsspannung ist wie ein Alarm zu behandeln.
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Störungs- und Alarmmeldungen sind akustisch und optisch an einer ständig besetzten
Stelle anzuzeigen.
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Die Geräte sind mit einem dauerhaften Typenschild zu versehen, das neben Angaben
über Hersteller, Typ und Fertigungsnummer die folgende Aufschrift enthält:
Andere Kennzeichnungsvorschriften, insbesondere nach ElexV, bleiben davon unberührt.
Mit diesem Typenschild bestätigt die Herstellerfirma, dass die Geräte die in diesem Bericht
beschriebenen Eigenschaften und technischen Merkmale aufweisen. Jedes Gerät, das
nicht mit diesem Typenschild versehen ist, entspricht nicht dem vorliegenden Bericht.
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Auf Anforderung ist dem Betreiber ein vollständiger Abdruck dieses Berichtes sowie des
Prüfberichtes PFG-Nr. 41300300P zur Verfügung zu stellen.
Betriebs- und Montageanleitung für 1- und 2-stufige Kompakt-Gaswarnanlagen
"PFG-Nr. 41300300"
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