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Störung, Drahtbruch, Kurzschluss / Fail-Safe (Dk); Einstellung, Kalibrierung; Kalibrieranordnung; Kalibrieranweisung - Maile Gw 11 R-Dk Betriebs- Und Montageanleitung

1- und 2-stufige kompakt-gaswarnanlagen
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Inhaltsverzeichnis
Betriebs- und Montageanleitung für 1- und 2-stufige Kompakt-Gaswarnanlagen
3.3 Störung, Drahtbruch, Kurzschluss / Fail-Safe (DK)
Kompakt-Gaswarnanlagen sind mit einer Überwachung der Messfühlerleitungen sowie einer Eigenüberwachung (fail-safe)
ausgestattet. Sollte die Spannungsversorgung, der Mikroprozessor bzw. der Signaleingang der Messfühler ausfallen oder einen
Kurzschluss aufweisen, wird dies von der eingebauten Elektronik erkannt. Die Anzeige erfolgt über die gelbe LED (Error)*, welche
dem jeweiligen Messfühler zugeordnet ist. Gleichzeitig fällt das DK-Relais (Error) ab. Nach Beseitigung der Störungsursache wird
die Störungsmeldung automatisch wieder aufgehoben.
* LED bleibt bei Mikroprozessor-Defekt aus.
Ab Firmwareversion 1.35 bleibt die Error-LED nach Behebung der Störung gespeichert (blinkt) und kann mit dem „Reset"-Taster
quittiert werden.
Das DK-Relais steht zur externen Weitermeldung als potenzialfreier Kontakt zur Verfügung, welcher im Normalbetrieb angezogen
ist und bei Störung abfällt (Ruhestromprinzip) – Siehe Kapitel 7 (Klemmenanschlusspläne sind stromlos gezeichnet). Um
Fehlalarme bei Netzausfällen zu vermeiden, können die Gaswarnanlagen optional mit einer externen Maile-Notstromversorgung
(12 Volt Gleichspannung), Typ: NNL-12 ausgestattet werden – siehe Kapitel 6.7.

4 Einstellung, Kalibrierung

Jede Kompakt-Gaswarnanlage wird vor Auslieferung im Werk vorjustiert. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass bei der ersten
Inbetriebnahme die Gaswarnanlage auf ihrer Funktionsfähigkeit geprüft wird. Eine Überprüfung und evtl. Nachkalibrierung am
Montageort ist erforderlich, da unterschiedlich lange Messfühlerleitungen, deren Ausführung, sowie Einsatzbedingungen zu
Messverfälschungen führen können.
Die Kalibrierung darf ausschließlich von sachkundigem und geschultem Personal durchgeführt werden.
Um die Anlagensicherheit zu gewährleisten, sind Gaswarnanlagen gem. UVV Gase in regelmäßigen Abständen, jedoch
mind. 1x jährlich zu kalibrieren. Dabei ist insbesondere das Arbeitsblatt T023 der BG Chemie zu beachten.

4.1 Kalibrieranordnung

Wir empfehlen einen Wartungsvertrag. Die Einstellung / Kalibrierung ist nach folgendem Schema durchzuführen.

4.2 Kalibrieranweisung

Zur Kalibrierung der Messstellen sind folgende Komponenten erforderlich:
1. Prüfgasflasche / Nullgas (Synthetische Luft)
2. Feinregulierventil, Volumenstrom 0,2 l/min für alle Messfühler
3. Prüfgaskappe
4. Messfühler
5. Gaswarngerät
6. Digitalvoltmeter bei Halbleitermessfühler, Spannungssignalausgang
Digitalamperemeter bei Messfühler mit 4-20 mA Signal, linear
7. Abgleichwerkzeug / Schraubendreher / Hilfsmittel
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