16. Keine Finger und/oder Gegenstände in die Schlitze oder Löcher der Maschine einführen.
17. Die Maschine nicht mit feuchten oder nassen Händen betreiben.
18. Immer geeignete Arbeitshandschuhe und Kopfbedeckungen zur Bündelung von Haaren zur Einhaltung der Hygiene-
bedingungen am Arbeitsplatz tragen.
19. Allen Hinweisen und Warnungen zu Vorsichtsmaßnahmen und Gefahren Folge leisten.
20. Die Maschine muss an einem vor Regen und Sonneneinstrahlung geschützten Ort installiert werden.
21. Wasser und/oder Flüssigkeiten dürfen nicht ins Maschineninnere einlaufen.
22. Das Maschinengehäuse darf nicht geöffnet werden, da das Gerät in seinem Inneren Komponenten/Organe aufweist,
für deren Handling der Bediener keine Genehmigung besitzt.
23. Während des Betriebs ist das Sitzen oder Anlehnen auf bzw. an der Maschine verboten.
24. Die Hinzufügung weiterer Vorrichtungen an die Maschine, die nicht zum Lieferumfang des Hersteller gehören, ist
verboten.
25. Reinigen Sie das Außengehäuse der Maschine mit weichen, in Reinigungslösungen für Lebensmittel getränkten Tü-
chern. Keinen Wasserstrahl verwenden, um die internen Komponenten/Organe der Maschine nicht zu beschädigen.
26. Bei der Reinigung der Maschinenoberflächen dürfen keine Lösungsmittel wie Alkohol, Benzin oder Verdünnungsmittel
verwendet werden.
27. Die Maschine darf nicht unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss betrieben und genutzt werden.
28. Die Bedienung der Maschine ist Personen unter 18 Jahren untersagt.
29. Der unsachgemäße Umgang mit der Maschine kann das Bedienungspersonal gefährden und/oder die Maschine selbst
beschädigen.
30. Fallen Probleme mit der Maschine an, die nicht von diesem Handbuch abgedeckt werden, verständigen Sie bitte den
Technischen Kundendienst.
31. Die Maschine darf nicht an Orten mit explosiver Atmosphäre sowie an Orten betrieben werden, die die in Kapitel
4.2 dieses Handbuchs aufgeführten Umgebungsbedingungen nicht erfüllen.
32. Die Maschine wurde nicht entworfen um von Personen betrieben zu werden die reduzierte körperliche, sinnliche
oder geistige Fähigkeiten haben.
Kapitel 3
Sicherheitsvorschriften
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