7. Kontrolle vor der Benutzung
Vor jedem Gebrauch des mitlaufenden Auffanggerätes muss es auf folgende Verschleiß- oder
Beschädigungsmerkmale geprüft werden:
Vor Arbeitsbeginn alle Komponenten des Mitlaufenden Auffanggerätes AH5 easy (Auffanggerät, Schäkel,
Bandfalldämpfer und Karabinerhaken) auf Verschleiß oder Beschädigungen untersuchen und die Funktion
an der festen Führung überprüfen. Lesbarkeit der Kennzeichnung überprüfen.
Sollten Zweifel am sicheren Zustand des Systems oder den Bestandteilen auftreten, sind diese sofort zu
ersetzen. Dies muss durch den Hersteller oder eine andere sachkundige Person ausgeführt werden.
Nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, Prüfung durch den Hersteller oder einen Sachkundigen
vornehmen lassen. Die jährliche Prüfung durch den Hersteller oder einen Sachkundigen ist unbedingt
notwendig, da die Sicherheit des Benutzers von der Wirksamkeit und der Haltbarkeit der Ausrüstung
abhängt. Die Prüfungen sind unter genauer Beachtung der Anleitung des Herstellers durchzuführen.
Durch Absturz beanspruchte Systeme sind dem Gebrauch zu entziehen und dem Hersteller oder einer
autorisierten Reparaturwerkstatt zur Wartung und erneuten Prüfung zurückzusenden.
Zu jedem Mitlaufenden Auffanggerät AH5 easy wird eine Gebrauchsanleitung / Prüfbuch mitgeliefert. Diese muss
bei der Ausrüstung gehalten werden.
Beachten Sie auch unbedingt die Gebrauchsanleitungen der Produkte, die im Zusammenhang mit dem
Mitlaufenden Auffanggerät AH5 easy benutzt werden, sowie die jeweils gültigen Unfallverhütungs-vorschriften.
Ohne vorausgehende schriftliche Zustimmung des Herstellers dürfen keine Veränderungen oder
Instandsetzungen dürfen nur vom Hersteller oder einer vom Hersteller autorisierten Reparaturwerkstatt in
Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Verfahren durchgeführt werden.
8. Sicherheitsanforderungen
Für die Sicherheit ist es wesentlich, die Lage der Anschlageinrichtung oder des Anschlagpunktes und die Art
der Arbeitsausführung so zu wählen, dass der freie Fall und die Absturzhöhe auf ein Mindestmaß beschränkt.
Bei der Kombination von Ausrüstungsteilen zu einem System ist stets darauf zu achten, dass die Funktionen
der einzelnen Ausrüstungsteile nicht beeinträchtigt werden.
Für die Sicherheit ist es wesentlich, dass bei Auffangsystemen vor jedem Einsatz der erforderliche Freiraum
unterhalb des Benutzers sichergestellt wird, so dass im Fall eines Absturzes kein Aufprall auf den Erdboden
oder ein anderes Hindernis möglich ist.
Gesundheitliche Einschränkungen wie z.B. Herz- und Kreislaufprobleme, Medikamenteneinnahme o.ä.
können die Sicherheit des Benutzers bei Arbeiten in der Höhe beeinträchtigen.
Beim Auf- oder Absteigen ist auf den ersten unteren 2m einer Steigschutzeinrichtung besondere Vorsicht
geboten, da in diesem Bereich im Absturzfall ein Aufschlagen auf den Boden nicht auszuschließen ist.
Wenn 2 Personen gleichzeitig an einer Steigschutzeinrichtung Auf- oder Absteigen, muss zwischen den
Personen ein Mindestabstand von 3m eingehalten werden.
Es muss ein Plan der Rettungsmaßnahmen vorhanden sein, in dem alle bei der Arbeit möglichen Notfälle
berücksichtigt sind. Rettungsmaßnahmen sollten stets sicher und wirksam durchgeführt werden können
Das Mitlaufende Auffanggerät darf nicht zur Arbeitsplatzpositionierung verwendet werden. Wenn
Arbeitsverrichtungen, Arbeitspositionierungen oder Ruhepausen erforderlich sind, muss ein entsprechendes
separates System mitgenommen werden.
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Beschädigte Geräte dürfen nicht verwendet werden.
Ergänzungen am Produkt vorgenommen werden.