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Gebrauchsanleitung
Diese Gebrauchsanleitung ist eine allgemeine Anleitung für das beschriebene Produkt und ersetzt keine
Anwenderschulung. Eine intensive Einweisung und Übung ist für die Anwendung und Wartung des mitlaufenden
Auffanggerätes unabdingbar, zudem muss der Anwender zum einen körperlich, als auch mental fit sein. Eine
ungenügende Schulung, falsche Anwendung oder Missbrauch des Produktes, kann zu Unfällen führen. Die
Gebrauchsanleitung mit den beinhaltenden Hinweisen und Anweisungen sind sorgfältig zu beachten und
einzuhalten.
1. Allgemein
Das Mitlaufende Auffanggerät AH5 easy für Steigschutzeinrichtung mit fester Führung ist für Absturzsicherung
an senkrechten Leitern und Steigeisengängen, in Verbindung mit einem Auffanggurt nach EN 361 für
unterschiedliche Arbeitsbedingungen geeignet.
Voraussetzung: Ordnungsgemäß angebrachtes Mittelmann - Stahldrahtseil Ø 8 mm in lotrechter oder bis
maximal 15° vorwärtsgeneigter Anordnung nach Montageanleitung Steigschutzeinrichtung AH5/ AH5 easy. Das
oben und unten befestigte Drahtseil ist mit dem Spannschloss auf ca. 1 kN vorzuspannen.
Die maximale Belastung auf den oberen Befestigungspunkt in Drahtseilrichtung nach unten bei Benutzung von
6 Personen gleichzeitig beträgt 11 kN. Die Steigschutzeinrichtung darf nur mit geprüften und zugelassenen
Komponenten verwendet werden.
Wenn das Mitlaufende Auffanggerät in ein anderes Land weiterverkauft wird, muss der Wiederverkäufer eine
Anleitung für den Gebrauch, die Instandhaltung, die regelmäßige Überprüfung und die Instandsetzung in der
Sprache des anderen Landes zur Verfügung stellen.
2. Ausbildung Anwender
Das Einsatzpersonal muss vor der ersten Anwendung ausreichend geschult und vertraut sein in der Verwendung
des mitlaufenden Auffanggerätes. Hinzu kommt, dass in der Einführung und in den nachfolgenden
Weiterbildungen das wiederholte Anlernen dieser Gebrauchsanleitung notwendig ist.
Der Schulungslehrgang muss strickt dokumentiert und mindestens einmal pro Jahr wiederholt werden. Die Art,
der Umfang und Datum der Schulung muss chronologisch protokolliert werden.
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