Sicherheitshinweise und Warnungen
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HINWEIS:
Sollten Sie einen Brandverdacht feststellen, unterbre-
chen Sie unmittelbar die Stromversorgung, wenn dies
sicher möglich ist.
Bitte beachten Sie weiterhin die gesetzlichen, behördli-
chen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften,
die von den vorstehenden Ausführungen unberührt
bleiben.
1.5.7
Außerbetriebnahme
Um das Gerät vorübergehend oder endgültig außer Betrieb zu nehmen,
muss das Gerät elektrisch getrennt werden.
Bei der endgültigen Außerbetriebnahme sind die gesetzlichen Bestim-
mungen in Hinblick auf die Entsorgung zu beachten.
1.5.8
Lagerung
Die Geräte trocken und ohne Temperaturschwankungen einlagern.
Zum Schutz vor Kratzern kann das abgekühlte Gerät in Folie verpackt
werden.
Lagertemperatur: zwischen -15 °C und +60 °C
1.5.9
Entsorgung
Umweltbestimmungen –
Entsorgung von Lampen und Batterien
Lampen enthalten Leuchtmittel und andere quecksilberhaltige Abfälle.
Batterien enthalten Schwermetallverbindungen.
Innerhalb der Europäischen Union gilt die nationale Umsetzung der
Abfallrahmenrichtlinie 2018/851/EG. Gemäß dem nationalen Abfallge-
setz und entsprechend den kommunalen Abfallsatzungen sind Lam-
pen und Batterien nachweispflichtig zu entsorgen.
Ihre örtliche Verkaufs-Agentur ist Ihnen bei der Entsorgung von Lam-
pen und Batterien gerne behilflich:
–
Melden Sie die Anzahl von Lampen und Batterien telefonisch oder
schriftlich an Ihre Agentur.
Die Agentur nennt Ihnen eine kostenlose Anlieferstelle für Ihre Lam-
pen oder kümmert sich zusammen mit einem Entsorgungsunterneh-
men um die Abholung der Lampen und die ordnungsgemäße Entsor-
gung. Dieser Service ist kostenpflichtig. Außerhalb von Deutschland
gelten die jeweiligen nationalen Gesetze. Wenden Sie sich an Ihre örtli-
che Verkaufs-Agentur.