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Elektronikgeräte
gekennzeichnete Produkte dürfen nach der Anwendungszeit nicht
zusammen mit anderen Haushaltsabfällen entsorgt oder
verwertet werden. Der Anwender ist verpflichtet, die Elektro- und
Elektronik-Altgeräte zu entsorgen, indem er sie in einer dazu
vorgesehene Stelle abgibt, in der solche, gefährliche Abfälle der
Wiederverwertung unterworfen werden. Die Sammlung solcher
Abfälle in vorgesehenen Stellen und rechtmäßiges Verfahren der
Wiederverwertung tragen zum Schutz natürlicher Ressourcen bei.
Die ordnungsgemäße Wiederverwertung der Elektro- und
Elektronik-Altgeräte hat günstigen Einfluss auf die Gesundheit
und Umgebung des Menschen. Um Informationen zum Ort und zur
Methode
der
elektronischer Geräte einzuholen, soll sich der Benutzer an
zuständige
Abfallsammelstelle oder einer Verkaufsstelle, bei der er die
Ausrüstung gekauft hat.
Ordnungsgemäße Entsorgung des verbrauchten Akkus
gekennzeichnet. Das Symbol bedeutet, dass die Batterien oder
Das
Gerät
durchgestrichenen Abfallcontainers gekennzeichnet,
gemäß Richtlinie der EU 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic
Equipment – WEEE). Die mit diesem Symbol
umweltgerechten
örtlichen
Gemäß der EU-Richtlinie 2006/66/EG mit den
Änderungen in der Richtlinie 2013/56/EU über die
Entsorgung des Akkus ist dieses Produkt mit dem
Symbol
der
ist
mit
Entsorgung
Behörde
wenden,
durchgestrichenen
106
einem
Symbol
gebrauchter
mit
Rumba 2
des
einer
Mülltonne