2.8. Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Alle Anwendungen, die nicht zu den Vorgaben der bestimmungsgemäßen Verwendung zählen, gelten als
Fehlanwendung.
Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen sind generell nicht zulässig. Elektroarbeiten dürfen nur von
Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Bei allen Arbeiten an elektrischen Komponenten sind die folgenden Sicherheitsregeln einzuhalten:
1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und kurzschließen
5. Benachbarte und unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Die Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln wird als vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung betrachtet.
Zu weiteren Fehlanwendungen gelten insbesondere:
• unsachgemäßer Transport, Aufstellung, Aufbau Probebetrieb oder Betrieb durch den das Produkt Schaden
nehmen kann,
• Veränderung der angegebenen Leistungsdaten, auch der einzelnen Komponenten,
• Veränderung bzw. Abweichung der angegebenen Anschlusswerte,
• funktionelle oder bauliche Veränderungen,
• Betreiben des Produkts im fehlerhaftem bzw. defekten Zustand,
• unsachgemäße Reparaturen,
• Nutzung durch nicht eingewiesene Personen (Einweisung gemäß der Betriebsanleitung erfolgt durch
Betreiber),
• der Betrieb ohne Sicherheitseinrichtungen oder mit defekten Sicherheitseinrichtungen,
• Missachtung der Angaben der Original-Betriebsanleitung,
• unerlaubten bzw. unautorisierten Zugriff über die Steuerung oder das Netzwerk,
• Feuer, offenes Licht und Rauchen in der Nähe des Speichersystems,
• unzureichende Belüftung,
• Eigenmächtige Änderungen und Handlungen am Speichersystem,
• Private Nutzung,
• Einsatz als mobiler Energiespeicher,
• Direkter Einsatz in einem PV-System (Nur eine AC-seitige Einspeisung möglich)
Betriebsanleitung FENECON Industrial L
2.8. Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
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