2.15.
Zur Benutzung berechtigter Personenkreis
2.16.
Bediener
Person, die aufgrund ihrer Schulungen und Erfahrungen befähigt ist,
die mit dem Normalbetrieb verbundenen Funktionen und Tätigkeiten
auszuführen. Hierzu gehört auch die Vermeidung von möglichen
Gefährdungen, die beim Betrieb der Pumpe entstehen können.
2.17.
Fachkraft für Instandhaltung / Wartung
Person, die aufgrund ihrer qualifizierten beruflichen Ausbildung,
Schulungen und Erfahrungen befähigt ist, Risiken und mögliche
Gefährdungen bei Arbeiten / Montage / Wartung / Instandsetzung an
der Pumpe zu erkennen und durch Einleitung geeigneter
Maßnahmen abzustellen.
2.18.
Schutz von besonderen Personengruppen
Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Beschäftigungs-
beschränkungen.
810-53441-1
Rev.: 006
13.01.2014
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Montageanleitung
Pumpe P 502