Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-65.40-214
II
BESONDERE BESTIMMUNGEN
1
Regelungsgegenstand und Verwendungs- bzw. Anwendungsbereich
(1) Gegenstand dieses Bescheides ist eine Leckagesonde mit Messumformer, die als Bauteil
eines Leckageerkennungssystems (siehe Anlage 1) dazu dient, bei der Überwachung von
Rückhalteeinrichtungen von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefähr-
dender Flüssigkeiten Leckagen zu melden. Die Leckagesonde besteht aus einer Gabellicht-
schranke (Infrarot-Sender und Infrarot-Empfänger). Durch Benetzen der Sonde mit Flüssigkeit
wird deren freie Lichtstrecke gedämpft. Dieser Zustand wird im Messumformer in ein binäres,
elektrisches Signal umgewandelt, mit dem optisch und je nach Ausführung auch akustisch
Alarm ausgelöst wird. Die für die Melde- oder Steuerungseinrichtung erforderlichen Bauteile
und der Signalverstärker sind nicht Gegenstand dieses Bescheides.
(2) Die Leckagesonde wird aus PA-Schmelzklebstoff vom Typ C 41080 oder PE-HD vom
Typ Lupolen 5021 DX schwarz eingefärbt hergestellt.
(3) Die Leckagesonde darf für Flüssigkeiten mit Flammpunkten > 55 °C wie z. B Dieselkraft-
stoffe, Öle sowie auch reine Harnstofflösung 32,5 % als NOx Reduktionsmittel AUS 32 (z. B.
AdBlue) oder Wasser unter atmosphärischen Drücken und Temperaturen von - 10 °C bis
+ 60 °C in trockenen Innenräumen eingesetzt werden.
(4) Mit diesem Bescheid wird der Nachweis der Funktionssicherheit des Regelungsgegen-
standes im Sinne von Absatz (1) erbracht.
(5) Der Bescheid wird unbeschadet der Bestimmungen und der Prüf- oder Genehmigungs-
vorbehalte anderer Rechtsbereiche erteilt.
(6) Dieser Bescheid berücksichtigt die wasserrechtlichen Anforderungen an den Regelungs-
gegenstand. Gemäß § 63 Abs. 4 Nr. 2 und 3 WHG
serrechtlich als geeignet.
(7) Die Geltungsdauer dieses Bescheides (siehe Seite 1) bezieht sich auf die Verwendung im
Sinne von Einbau des Regelungsgegenstandes und nicht auf die Verwendung im Sinne der
späteren Nutzung.
2
Bestimmungen für das Bauprodukt
2.1
Allgemeines
Die Leckagesonde mit Messumformer und ihre Teile müssen den Besonderen Bestimmungen
und der Anlage dieses Bescheides sowie den beim Deutschen Institut für Bautechnik hinter-
legten Angaben entsprechen.
2.2
Eigenschaften und Zusammensetzung
(1) Der Regelungsgegenstand besteht aus der Leckagesonde und dem Messumformer:
(Nummerierung siehe Anlage 1)
(1) Leckagesonde: Typ "Optoelektronische Sonde"
(2) Messumformer (Auswerteelektronik):
Typ OM1
Typ OM5
1
Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom
22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist
Z20525.24
Anhang
Seite 3 von 7 | 7. März 2024
1
gilt der Regelungsgegenstand damit was-
Anschluss
einer
Leckagesonde
Sonde", optische und akustische Alarmanzeige
Anschluss bis zu fünf Leckagesonden Typ "Optoelek-
tronische Sonde", optische und akustische Alarmanzeige
Typ "Optoelektronische
1.65.40-6/24
OM 5 / OM 5+1 / OM 1
DE
40