Einführende Sicherheitshinweise für das IDM-System
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das magnetisch-induktive Durchflussmesssystem PARTI-MAG II ist nach dem Stand
Das magnetisch-induktive Durchflussmesssystem Flowcont TGF ist nach dem Stand
der Technik gebaut und betriebssicher. Der PARTI-MAG II ist ausschließlich für den
der Technik gebaut und betriebssicher. Der Flowcont TGF ist ausschließlich für den
bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen.
bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen.
Jeder über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehender Gebrauch gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller
nicht. Das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Herstel-
ler angegebenen Montage-, Inbetriebnahme- und Wartungsbestimmungen.
Montage-, Inbetriebnahme- und Bedienpersonal
Lesen und beachten Sie vor Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung die
Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise.
Nur entsprechend qualifiziertes Personal sollte an diesem Gerät arbeiten. Das Perso-
nal muss mit den Warnungen und Inbetriebnahmemaßnahmen gemäß dieser Be-
triebsanleitung vertraut sein.
Sorgen Sie für ordnungsgemäßen Anschluss laut Anschlussplan. Erden Sie das
Durchflussmesssystem.
Achten Sie auf die Warnhinweise mit diesem Zeichen:
Hinweis gemäß Gefahrstoffverordnung
Da nach dem Abfallgesetz vom 27.08.86 (AbfG. § 11 Sonderabfall) der Besitzer von
Sonderabfällen für die Entsorgung verantwortlich ist und gleichzeitig der Arbeitgeber
nach der Gefahrstoffverordnung vom 01. 10. 86 (GefStoffV, §17 Allgemeine Schutz-
pflicht) einer Schutzpflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern unterliegt, müssen wir
darauf hinweisen, dass
a) alle an ABB Automation Products zur Reparatur gelieferten Durchflussaufnehmer
b) die Durchflussaufnehmer durchgespült wurden, damit die Gefahrstoffe neutralisiert
c) im Service- und Reparaturfall die unter a) und b) aufgeführten Maßnahmen
d) Kosten, die durch eine Entsorgung der Gefahrstoffe bei einer Reparatur entstehen
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und/oder Durchflussmessumformer frei von jeglichen Gefahrstoffen (Säuren,
Laugen, Lösungen, etc.) sein müssen.
werden. Die Durchflussaufnehmer weisen Hohlräume im Messgehäuse auf.
Daher ist nach Betrieb mit gefährlichen Arbeitsstoffen (siehe Gefahrstoff-
verordnung GefStoffV), der Hohlraum zu neutralisieren. Hierzu werden bei
zweischaligen Gehäusen die Verbindungsschrauben gelöst. Bei Durchfluss-
aufnehmern ≥ DN 350 ist die Ablassschraube am unteren Gehäusepunkt zu öffnen
und die Gefahrstoffe zu entsorgen bzw. den Spulen- und Elektrodenraum zu
neutralisieren.
schriftlich bestätigt werden.
könnten, werden dem Eigentümer des Gerätes in Rechnung gestellt.
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