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8.0 Garantiebedingungen - Eloma ELH 6-1 Installations- Und Bedienungsanweisung

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8.0 Garantiebedingungen

1. Für alle fabrikneuen Eloma Geräte
GmbH
Eloma
gewährt für alle fabrikneuen Eloma - Geräte ab Rechnungsstellung für den Endkunden eine Garantie
von 12 Monaten, längstens jedoch 18 Monate ab Versanddatum Eloma - Werk Maisach/Deutschland.
A u s g e n o m m e n hiervon sind Glasbauteile und Beleuchtungskörper.
Garantieumfang:
Innerhalb der Garantiezeit werden alle Teile, die infolge eines Materialfehlers, fehlerhafter Bauart oder mangelhafter
Ausführung in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind, nach Wahl der Eloma GmbH entweder
ausgebessert oder ausgetauscht (erneuert).
Zur Entscheidungshilfe trägt ein von Eloma GmbH geschulter Kundendienst-Techniker an Ort und Stelle bei.
Endgültig entscheidet die Kundendienst-Gruppe (after-sales-service) im Eloma - Werk Maisach/Deutschland oder
deren Beauftragter.
Im Garantiefalle trägt Eloma GmbH die Kosten für Ersatzteile sowie Arbeitszeit, Wegezeit und Reisekosten des
Kundendienst-Technikers.
Die Instandsetzung findet nach Möglichkeit am Standort des Eloma - Gerätes statt.
Muß, aus welchen Gründen auch immer, das Gerät ins Eloma - Werk Maisach verbracht werden, so gehen in
jedem Falle Hin- und Rücktransport auf Rechnung des Kunden. Der Kunde trägt auch die Transportgefahr für den
Hin- und Rücktransport.
Eloma GmbH behält sich vor, bestimmte Personen mit der Durchführung von Garantiearbeiten zu beauftragen.
Garantieablöse:
Wird der Verkaufsgegenstand an einen Käufer außerhalb der BRD veräußert, oder kommt der Verkaufsgegenstand
außerhalb der BRD zum Einsatz, so gilt eine Garantieablöse, die in dem gewährten Preisnachlaß eingearbeitet ist,
als vereinbart.
Innerhalb der BRD kann eine Garantieablöse frei vereinbart werden.
Garantieablöse bedeutet, daß Eloma GmbH zwar das benötigte Ersatzteil stellt, die Arbeitszeit, die Wegezeit und
die Reisekosten des Technikers werden nicht bezahlt.
Kein Garantieanspruch besteht bei:
-
Normaler Abnutzung und normalem Verschleiß.
-
Falschinstallation, die nicht unseren Montage- und Bedienungsanweisungen, den Regeln des örtlichen EVU,
den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
-
Gewaltanwendung und/oder mutwilliger Beschädigung und/oder Fehlbedienung.
-
Schäden, die durch Kalkablagerungen oder aggressives Wasser hervorgerufen werden.
-
Schäden, die durch nicht von Eloma
auch von empfohlenen Reinigungsprodukten hervorgerufen werden.
-
Eingriffe in ein Eloma-Gerät durch eine Person, die nicht von Eloma GmbH geschult oder nicht von
Eloma GmbH autorisiert ist.
2. Teilegarantie
Die Eloma GmbH gewährt für jedes original Eloma - Ersatzteil bei ordnungsgemäßem Einbau, eine
Funktionsgarantie dieses Teils von 6 Monaten. Im Falle eines Ausfalls stellt die Eloma GmbH ein Orginalteil zur
Verfügung. Weitergehende Ansprüche, auch Kosten für den Austausch, können nicht übernommen werden.
Ausgenommen hiervon sind Teile, die einem überdurchschnittlichem Verschleiß durch den Betreiber unterliegen.
3. Allgemeines
Ansprüche, die über die kostenlose Fehlerbeseitigung hinausgehen, auch Folge-, Verdienstausfall- oder
Vermögensschäden, gleich welcher Art können nicht anerkannt werden.
Ansprüche auf Wandlung und Minderung können erst erhoben werden, wenn eine Garantiereparatur
fehlgeschlagen ist. Mündliche Zusicherungen über bestimmte Eigenschaften sind nur nach schriftlicher Bestätigung
verbindlich.
Eloma-Geräte dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie konstruiert und gebaut sind, also nur zur
fachkundigen Zubereitung von Nahrungsmitteln. Davon abweichende Verwendung der Geräte schließt jeden
Garantieanspruch aus und entbindet uns von jeglicher Haftung.
Die Garantiefrist wird durch eine Instandsetzung oder Ersatzlieferung nicht erneuert oder verlängert. Ausgetauschte
oder ersetzte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum der Eloma GmbH über.
Diese Garantie ist ohne schriftliche Zustimmung der Eloma GmbH nicht übertragbar.
Technische Änderungen, auch im Sinne der Weiterentwicklung oder des technischen Fortschritts vorbehalten.
Gerichtsstand ist München.
Maisach, März 1996
GmbH
empfohlenen Reinigungsprodukten oder einer falschen Anwendung
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