Belüftung des Raums ist bei folgender
Berechnung gewährleistet: Nennleistung
der Feuerstelle (kW)/Rauminhalt (m3) < 35.
Beachten Sie die geltenden nationalen und
regionalen Vorschriften bezüglich der
sicheren Abstände einer
Mauerdurchführung zu Wänden,
Dachvorsprüngen und anliegenden
Fenstern.
Verwenden Sie für die Montage der
Gasfeuerstelle ausschließlich nicht-
brennbare Materialien.
WARNUNG!
Der Boden unter der Gasfeuerstelle muss aus
nicht brennbarem Material bestehen. Ist dies
nicht der Fall, muss nicht brennbares Material
unter der Feuerstelle platziert werden. Dies gilt
auch für die Wände hinter und seitlich der
Gasfeuerstelle sowie für die Decke.
Wände an die die Gasfeuerstelle angebaut
wird, dürfen nicht wärmer als 85° werden.
Dies gilt sowohl für statische Wände aus
nicht brennbaren Baustoffen, als auch für
Wände aus oder mit brennbaren
Baustoffen, sowie für wärmegedämmte
Wände aus oder mit brennbaren
Baustoffen.
Diese Anforderung ist sichergestellt:
wenn die betreffenden Wände mit
einer 3 cm starkem Calciumsilikat Platte
mit einer Wärmeleitzahl von 0,1W/mK
oder einer anderen geeigneten
Dämmung mit vergleichbarem
Wärmedurchlasswiderstand geschützt
werden,
wenn die Gasfeuerstelle mit einem
Abstand von mind. 2cm (Luftspalt) zur
Dämmschicht aufgestellt wird
und die vorgegebenen
Konvektionsluftöffnungen gemäß
Montageanleitung Paragraph 5.11
erstellt sind.
Die für die Kaminverkleidung verwendeten
Materialien müssen hitzebeständig und
feuerfest sein. Die Feuerstelle darf auf
keinen Fall gedämmt werden. Material, Putz
und Tapeten, mit denen die Wand (v. a.
über der Feuerstelle) verkleidet ist, müssen
hitzebeständig sein.
In der Nähe des Abgasrohrs dürfen keine
brennbaren Materialien verwendet werden.
Die hohen Temperaturen der Außenwand
(bis zu ca. 150 °C) stellen ein Brandrisiko
dar. Halten Sie einen Mindestabstand von
55 mm zu brennbarem Material ein.
Beim Betrieb der KALFIRE Gi
Gasfeuerstellen mit dem
systemzertifizierten konzentrischen Luft-
Abgassystem KALFIRE AIR STREAM T400-
N1-W-V3-L50050- O 55 ist sichergestellt,
dass am Außenmantel des belüfteten
Ringspalts bei Nennwärmeleistung keine
höheren Temperaturen als 150° C
entstehen können. Deshalb ist ein
Mindestabstand von 55 mm zu Baustoffen
mit oder aus brennbaren Baustoffen
erforderlich um den Brandschutz
sicherzustellen.
Wird das LAS- Rohr KALFIRE AIR- STREAM
durch Bauteile aus oder mit brennbaren
Baustoffen durchgeführt, ist sichergestellt,
dass keine höheren Temperaturen als 85°
an diesen Bauteilen entstehen können,
wenn das Rohr mit einer Dicke von
mindestens 55 mm mit Mineralwolle oder
Silikat- Baustoffen mit einer
Wärmeleitfähigkeit <. 0,1 W/mK ummantelt
wird.
Abbildung 1:
a: Wand oder hoch- wärmegedämmte Wand U-Wert ≤
0,4 W/m2K aus oder mit brennbaren Baustoffen
b: 3 cm starkem Calciumsilikat Platte mit einer
Wärmeleitzahl von 0,1W/mK
c: Abstand Gasfeuerstelle – Dämmplatte min. 2cm.
(Luftspalt)
ACHTUNG!
Der Ausdehnungskoeffizient der Gasfeuerstelle
und der Kaminverkleidung ist unterschiedlich.
Deshalb muss die Gasfeuerstelle mindestens
4 mm von dem Feuertisch entfernt stehen, um
Beschädigungen zu verhindern. Ein zu geringer
Abstand verursacht unerwünschte Spannungen
des Materials.
9