7. Abstimmung mit dem Betreiber über die Funktion der nach-
geschalteten Systeme und Komponenten, z. B.
•
Abschalten von Ventilatoren
•
Zufahren von Klappen
•
Meldung an die Gebäudeautomation
•
Bei Überprüfung von Netzausfall und Wiederkehr geht bei
vorherigem Normalbetrieb der Melder wieder in Normal-
betrieb zurück, aus dem Zustand „Rauchalarm" entriegelt
dieser, wenn keiner mehr ansteht; so lange noch Rauch-
3. Für DIBt zugelassene
Rauchmelder Typ KRM-1-DZ /
KRM-1-DZ-MOD/KRM-1-DZ-BAC /
KRM-2-DZ / KRM-2-DZ-MOD /
KRM-2-DZ-BAC sind folgende
Zusatz arbeiten notwendig
1. Überprüfung der Luftstromüberwachung. Sinkt die Strö-
mungsgeschwindigkeit unter 1,0 m/s, leuchtet die blaue LED.
Relais Luftstrom (Klemme 20/21) muss öffnen. Ist dies nicht
der Fall, muss der KRM an eine andere Stelle mit ausrei-
chender Strömung versetzt werden.
2. Überprüfung der Systemstörung. Bei Entfernen des Rauch-
melders sowie defekter Elektronik fällt das Störungsrelais ab,
die gelbe LED leuchtet. Relais Systemsteuerung (Klemme
18/19) muss öffnen. Gleichzeitig müssen beide Alarmrelais
abfallen (Klemmen 14/15 und 11/13) und die rote LED Alarm
leuchten.
3. Überprüfung mit Funktionsprobe des Zusammenwirkens aller
Komponenten. Diese ist Bestandteil der bauaufsichtlichen
Zulassung. Durch Auslösung des Rauchmelders mit unserem
Testspray leuchten im Melder die beiden LED rot, auf der Pla-
tine leuchtet die LED „Alarm/Reset" rot. Relais und Umschalt-
kontakt Rauchalarm (Klemmen 14/15 und 11/13) müssen
öffnen. Die BSK fährt über Federrücklauf zu.
4. Überprüfung der Funktion nach Netzausfall:
Nach Netzausfall und Wiederkehr geht der Rauchmelder
wieder in den Zustand zurück, der vor dem Netzausfall
geherrscht hat. Beide Zustände; „Normalbetrieb" und
„Rauchalarm" sind durch Abklemmen der Netzversorgung zu
überprüfen. Erst nach Beseitigung einer Störung und/oder
Alarms lässt sich der Reset durchführen.
Kanalrauchmelder KRM-DZ
alarm herrscht, geht der Melder auch wieder auf Rauch-
alarm und Verriegelung.
•
Entriegelung ist möglich durch Drücken des Reset tasters
(Typen KRM-1-DZ, KRM-1-DZ-MOD, KRM-1-DZ-BAC,
KRM-2-DZ, KRM-2-DZ-MOD und KRM-2-DZ-BAC) oder
(nur bei den Typen KRM-1 , KRM-1-MOD, KRM-1-BAC,
KRM-2, KRM-2-MOD und KRM-2-BAC) durch kurz zeitige
Spannungsunterbrechung.
•
Entriegelung und Betriebsfreigabe.
5. Funktionsstörungen sind unverzüglich zu beseitigen.
6. Eintragung der Ergebnisse der Wartung in ein
Betriebshandbuch.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des KRM
ist zu beachten
Der KRM muss die Brandschutz- oder Rauchschutzklappe in
folgenden Fällen in die hierfür vorgesehene Sicherheitsstellung
(ZU) bringen:
•
bei Rauchdetektion des Rauchmelders
•
bei Störung der Rauchmeldeeinheit (z. B. Drahtbruch,
fehlender Rauchmelder, Kurzschluss)
•
bei Ausfall der Energieversorgung
•
bei Wiederkehr der Energieversorgung nach vorher erfolgter
Auslösung (Rauchdetektion und/oder Störung)
•
bei Betätigung der Alarm/RESET-Taste in der
Rauchmeldeeinheit
•
bei Überschreitung des zulässigen Verschmutzungsgrades
des optischen Rauchmelders von 99 %
Nach einem Ausfall der Energieversorgung mit anschließender
Wiederkehr der Energieversorgung ohne vorangegangene
Auslösung (Rauchdetektion und/oder Störung) geht der Zulas-
sungsgegenstand automatisch wieder in Betriebsbereitschaft.
Mit dem Zulassungsgegenstand dürfen Brandschutz- oder
Rauchschutzklappen, deren maximale Anschlussleistung die
maximale Belastung der potentialfreien Kontakte des Rauch-
meldesystems nicht überschreitet, angesteuert und ausgelöst
werden.
Brandschutz | Datenblatt-Nr. 41302 | Version 08-2015 | 11 | 12