1. Verantwortung
des Betreibers
• Das Gerät ist zum Zeitpunkt seiner Ent wick -
lung und Fertigung nach geltenden, aner-
kannten Regeln der Technik gebaut und gilt
als betriebssicher. Es können vom Gerät
jedoch Gefahren ausgehen, wenn es von
nicht fachgerecht ausgebildetem Per sonal,
unsachgemäß oder nicht bestimmungsge-
mäß, verwendet wird. Jede Per son, die mit
Arbeiten am oder mit dem Gerät beauftragt
ist, muss daher die Betriebsanleitung vor
Beginn der Arbeiten gelesen und verstan-
den haben.
• Veränderungen jeglicher Art sowie An- oder
Umbauten am Gerät sind untersagt.
• Alle Sicherheits-, Warn- und Bedienungs-
hin weise am Gerät sind stets in gut les-
barem Zustand zu halten. Beschädigte
Schil der oder Aufkleber müssen sofort
erneuert werden.
• Angegebene Einstellwerte oder -bereiche
sind unbedingt einzuhalten.
• Betriebsanleitung stets in unmittelbarer
Nähe des Geräts aufbewahren.
• Gerät nur in technisch einwandfreiem und
betriebssicherem Zustand betreiben.
• Sicherheitseinrichtungen immer frei er reich-
bar vorhalten und regelmäßig prüfen.
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Zu Ihrer Sicherheit
Immer persönliche Schutzausrüstung tragen!
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2. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Der pneumatische Schlagschrauber 9013MTT ist
zum Lösen und Anziehen von Schraubverbin-
dungen z.B. für Arbeiten an Kraftfahrzeugen,
Motorrädern, landwirtschaftlichen Geräten oder
Montagebändern konstruiert worden. Jede über die
bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende
und/oder andersartige Verwendung der Geräte
ist untersagt und gilt als nicht bestimmungsge-
mäß. Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller
und/oder seine Bevollmächtigten wegen Schaden
aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der
Geräte sind ausgeschlossen. Für alle Schäden bei
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet
allein der Betreiber. Neben den Arbeitssicherheits-
Hinweisen in dieser Betriebsanleitung sind die für
den Einsatzbereich des Gerätes allgemein gültigen
Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutz-
Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Die
Benutzung und Wartung muss immer entspre-
chend den lokalen staatlichen Landes- oder
Bundesbestimmungen erfolgen.