M O N T A G E - U N D B E T R I E B S A N L E I T U N G | C O S M O S C H O T T
Anschlußmöglichkeiten
Einzellüftungsgeräte, Gitter, Ventile, Dunstabzugshauben mit
eigenem Ventilator (ohne Einschränkungen),
Wrasenabzugshauben
3 Anschlußmöglichkeiten pro Geschoß und Nutzungseinheit
Die Absperrvorrichtungen dürfen nicht eingebaut werden in:
-
Anlagen der kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerück-
gewinning
-
Abluftanlagen gewerblicher Küchen
-
feuerwiderstandsfähigen Unterdecken
-
Anlagen mit starker Verschmutzung, extremer Feuchtigkeit
oder chemischer Kontamination.
Auszug aus der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
Z-41.3-690
1.2 Anwendungsbereich
Die Absperrvorrichtung ist nach Maßgabe der landesrechtlichen Vor-
schriften über Lüftungsanlagen (z.B. Richtlinie über die brandschutz-
technischen Anforderungen an Lüftungsleitungen) zur Verwendung
in Einzellüftungsanlagen oder Zentrallüftungsanlagen nach DIN
18017-3 bestimmt.
Weiterhin darf die Absperrvorrichtung auch in Anlagen in Anlehnung
an DIN 18017-3 verwendet werden, bei denen die Zuluft über Leitun-
gen herangeführt wird.
......
Die Absperrvorrichtung ist ausschließlich zur Verhinderung einer
Brandübertragung von Geschoss zu Geschoss zulässig.
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