Betriebsanleitung
ExTox Transmitter ExSens(-I) und Sens(-I)
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Wartung
Die nachfolgenden Ausführungen gelten allgemein für Gasmess-Systeme der ExTox
GmbH, bestehend aus den hier beschriebenen Gaswarnzentralen und zugehörigen
Transmittern.
Grundlagen
6.1
Eine unverzichtbare Maßnahme zur Prüfung und Aufrechterhaltung der Funktionsfä-
higkeit von Gasmess-Systemen stellt die Wartung durch geeignet qualifiziertes Per-
sonal dar. Sie gliedert sich in Sicht-, Funktions- und Systemkontrolle des gesamten
Gasmess-Systems.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Prüfung der angeschlossenen Transmitter. Im
Rahmen der Kontrollen werden aber auch die Gaswarnzentrale und deren korrekte
Funktion mit erfasst.
ExTox sieht für alle von ihr gelieferten Transmitter eine regelmäßige Kalibrierung
und Justierung mit Prüfgasen im Rahmen von Funktions- und Systemkontrollen vor.
Bitte beachten Sie dazu die Angaben in den Datenblättern ( DB). Eine Ausdehnung
auf 12 Monate kann im Einzelfall möglich sein, wenn aus vergleichbaren Anwen-
dungen ausreichende Erfahrungen vorliegen. Dabei sind auch die Funktionen der
Gaswarnzentrale zu kontrollieren.
Darüber hinaus können national verbindliche Bestimmungen zur Festlegung der
Wartungsintervalle bestehen. In Deutschland sind beispielsweise die Betriebssicher-
heitsverordnung (BetrSichV) und in bestimmten Anwendungsbereichen die berufs-
genossenschaftlichen Merkblättern T 023 und T 021 (vgl. 4.1) einzuhalten. Grund-
sätzlich empfiehlt ExTox darüber hinaus die Anwendung der in den berufsgenossen-
schaftlichen Informationen beschriebenen Verfahrensweisen und der maximalen
Kontrollintervalle, auch wenn die Anwendung nicht unter deren Geltungsbereich
fällt.
Explosionsschutz (T 023)
1 Monat (Sichtkontrolle)
4 Monate (Funktionskontrolle)
1 Jahr (Systemkontrolle)
Die Durchführung einer sachgerechten Wartung unterliegt Ihrer Verantwortung als
Betreiber der Anlage. Als Hersteller kann Ihnen ExTox nur die notwendigen Anga-
ben zur Festlegung Ihres Wartungskonzeptes zur Verfügung stellen. Gern unter-
stützen wir Sie bei dieser Aufgabe und erstellen nach Absprache mit Ihnen ein auf
Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Wartungsangebot.
Die Ergebnisse der Wartungen sollten dokumentiert werden, wenn dies durch gel-
tende Regelungen nicht ohnehin verbindlich gefordert wird.
Nachfolgend sind die wesentlichen Inhalte der vorgesehenen Kontrollen beschrie-
ben. Details können den oben genannten Merkblättern entnommen werden.
Sichtkontrolle
6.2
Es ist auf mechanische Beschädigungen, Staub und Schmutzanfall, Zustand eines
eventuell vorhandenen Probenahmesystems zu achten. Weiterhin sind Betriebsan-
zeige und Statusmeldungen zu kontrollieren.
Maximale Intervalle
Toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff (T 021)
1 Monat (Sichtkontrolle)
6 Monate (Funktionskontrolle)
1 Jahr (Systemkontrolle)
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