Programmierung für die Einsatzländer
Wahl des Frequenzbandes/Programmierung
Das CB-Funkgerät muss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Einsatzlandes programmiert werden und darf
nur mit dieser Programmierung benutzt werden. Nach dem Einschalten des Transceivers erscheint die aktuelle Program-
mierung für etwa 3 Sek. blinkend im LC-Display. Das Umprogrammieren auf eine andere als die werkseitige CEPT-Pro-
grammierung geschieht wie folgt:
1)
Transceiver ausschalten.
2)
Transceiver bei gedrückt gehaltener UP-Taste (7) wieder einschalten.
3)
Der Band-ID-Code (A) der aktuellen Programmierung blinkt im LC-Display (5).
4)
Mit der UP- (7) oder DN-Taste (6) den Band-ID-Code (A) der gewünschten Programmierung einstellen.
5)
PTT-Taste (15) kurz drücken (oder etwa 5 Sek. warten), um die neue Programmierung zu speichern.
Länderspezifische Nutzungseinschränkungen für CB-Funkgeräte (Seite 11)
Die folgenden Informationen sind nur als Hinweis anzusehen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Bedienungsanlei-
tung dürften diese korrekt sein. Es ist jedoch Aufgabe des Benutzers des Funkgeräts, sich zu vergewissern, ob sein Trans-
ceiver mit der aktuellen Programmierung in dem jeweiligen Aufenthaltsland betrieben werden darf. Benutzern wird daher
vorgeschlagen, ihren lokalen Händler oder die lokale Behörde zu kontaktieren, um die Konformität mit den aktuellen na-
tionalen Regelungen sicherzustellen. Der Hersteller und der Importeur übernehmen keine Haftung, wenn das Produkt nicht
den Vorschriften des Landes entspricht, in dem das Produkt verwendet wird.
Anhang (neuere Informationen zu nationalen Nutzungseinschränkungen)
BELGIEN, GROSSBRITANNIEN, SPANIEN, SCHWEIZ
In den genannten Ländern benötigen Residenten eine individuelle Erlaubnis (Lizenz). Ausländer dürfen ihre CB-Funkge-
räte in FM frei nutzen, für AM-Betrieb müssen sie eine Erlaubnis (Lizenz) ihres Heimatlandes vorweisen können.
ITALIEN
Ausländer müssen eine italienische Genehmigung haben.
ÖSTERREICH
In Österreich ist die Verwendung von Multistandard-CB-Funkgeräten nicht gestattet. Wir empfehlen, diese Bestimmung
strikt einzuhalten und dieses Funkgerät in Österreich nicht zu betreiben.
DEUTSCHLAND
In einigen Grenzregionen darf der Transceiver als Basisstation nicht auf den Kanälen 41 bis 80 betrieben werden.
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