Programmierung für die Einsatzländer
Wahl des Frequenzbandes/Programmierung
Das CB-Funkgerät muss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Einsatzlandes programmiert werden und darf
nur mit dieser Programmierung benutzt werden. Das Umprogrammieren auf eine andere als die werkseitige CEPT-
Programmierung geschieht wie folgt:
1)
Transceiver ausschalten.
2)
Transceiver bei gedrückt gehaltener EMG/DW-Taste (1) wieder einschalten.
3)
Der Band-ID-Code (D) der aktuellen Programmierung blinkt im LC-Display (5).
4)
Mit dem Kanalwahlknopf (6) den Band-ID-Code (D) der gewünschten Programmierung einstellen.
5)
EMG/DW-Taste (1) kurz drücken (oder etwa 5 Sek. warten), um die neue Programmierung zu speichern.
Länderspezifische Nutzungseinschränkungen für CB-Funkgeräte (Seite 13)
Die folgenden Informationen sind nur als Hinweis anzusehen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Bedienungsanleitung
dürften diese korrekt sein. Es ist jedoch Aufgabe des Benutzers des Funkgeräts, sich zu vergewissern, ob sein Transceiver
mit der aktuellen Programmierung in dem jeweiligen Aufenthaltsland betrieben werden darf. Benutzern wird daher vorge-
schlagen, ihren lokalen Händler oder die lokale Behörde zu kontaktieren, um die Konformität mit den aktuellen nationalen
Regelungen sicherzustellen. Der Hersteller und der Importeur übernehmen keine Haftung, wenn das Produkt nicht den
Vorschriften des Landes entspricht, in dem das Produkt verwendet wird.
Anhang (neuere Informationen zu nationalen Nutzungseinschränkungen)
BELGIEN, GROSSBRITANNIEN, SPANIEN, SCHWEIZ
In den genannten Ländern benötigen Residenten eine individuelle Erlaubnis (Lizenz). Ausländer dürfen ihre CB-Funkgeräte
in FM frei nutzen, für AM-Betrieb müssen sie eine Erlaubnis (Lizenz) ihres Heimatlandes vorweisen können.
ITALIEN
Ausländer müssen eine italienische Genehmigung haben.
ÖSTERREICH
In Österreich ist die Verwendung von Multistandard-CB-Funkgeräten nicht gestattet. Wir empfehlen, diese Bestimmung
strikt einzuhalten und dieses Funkgerät in Österreich nicht zu betreiben.
DEUTSCHLAND
In einigen Grenzregionen darf der Transceiver als Basisstation nicht auf den Kanälen 41 bis 80 betrieben werden.
- 11 -