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Die PAPERplus®Classic-CX als fahrbaren Untersatz verwenden („Skateboard")
2.3 Personalqualifikation
Für die unterschiedlichen Tätigkeiten mit und an der PAPERplus®Classic-CX werden
unterschiedliche Qualifikationen des Personals vorausgesetzt. In dieser Betriebsanleitung
werden folgende Qualifikationen benannt:
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Betreiber
Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb. Betreiber ist, wer Eigentümer
oder Besitzer einer Anlage ist und sie nutzt oder wer die tatsächliche oder rechtliche
Möglichkeit hat, die notwendigen Entscheidungen im Hinblick auf die Sicherheit der
Gesamtanlage zu treffen.
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Integrator
Person, die ein integriertes Fertigungssystem konstruiert, zur Verfügung stellt, fertigen
oder montieren lässt und für die Sicherheitsstrategie, einschließlich der
Schutzmaßnahmen, Steuerungsschnittstellen und Verbindungen des Steuerungssystems
verantwortlich ist. Der Integrator und der Betreiber können identisch sein.
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Fachpersonal / Fachkraft
Eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen, die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen
und mögliche Gefahren erkennen und vermeiden kann. Die Ausbildung muss
nachweisbar sein.
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Unterwiesene Person
Eine Person, die durch eine Fachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die
möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und ggf. angelernt
sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt
wurde. Die Belehrung muss nachweisbar sein.
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Hersteller
Die Storopack GmbH hat speziell ausgebildetes Personal, welches zu bestimmten
Lebensphasen den Betreiber unterstützten kann.
2.4 Verantwortung des Betreibers
2.4.1 Zuteilung des Personals
Der Betreiber verpflichtet sich ausschließlich Personen an der PAPERplus®Classic-CX arbeiten
zu lassen, die:
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mit den örtlichen Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut sind.
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in die entstehenden Arbeiten vom Hersteller unterwiesen sind.
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diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
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nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
Die Betriebsanleitung muss dem unterwiesenen Personal frei zugänglich gemacht werden.
2.4.2 Gefährdungsbeurteilung
Der Betreiber verpflichtet sich eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Er muss ermitteln,
welche Gefahren durch den neuen Arbeitsbereich der Gesamtanlage entstehen. Daraus
resultierende Schutzmaßnahmen müssen durch den Betreiber umgesetzt werden.
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