Schritt
Aktion
Gefahrenbereiche
sofort verlassen!
4.
Rettung von
Menschenleben
geht vor
Brandbekämpfung!
5.
Brandbekämpfung!
2.9.3 Verhalten nach Bränden
Personalqualifikation: Feuerwehr / Brandschutzbeauftrager
1. Jeder, auch der kleinste Brand, ist unverzüglich der Betriebsleitung und dem
Brandschutzbeauftragten zu melden.
2. Folgeschäden sollten durch Sichern der Brandstelle, Lüften sowie das Beseitigen von
Löschmittel geringgehalten werden.
3. Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen, -geräte und -einrichtungen müssen
unverzüglich wieder einsatzbereit gemacht werden. Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel sind vor Wiederinbetriebnahme zu prüfen.
Beschreibung
Festnetztelefone im Brandfall außer Betrieb sein
könnten. An den Schutz der eigenen Person denken.
Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume sowie
über gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege
verlassen. Geordnetes und diszipliniertes Verhalten ist
entscheidend. Helfen Sie anderen, wie z. B.
Behinderten. Folgen Sie den Hinweisschildern, die
jeweils den nächsten Ausgang und Fluchtweg
kennzeichnen. Lassen Sie sich an der Sammelstelle
registrieren.
Behinderte, Besucher, die sich im Gebäude nicht
auskennen, sollten verstärkt betreut werden.
Aufzüge nicht mehr benutzen!
Brände können Aufzugsanlagen außer Betrieb setzen.
Wenn sich darin Menschen befinden, sind sie im
brennenden Gebäude eingeschlossen. Daher nur die
gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege
benutzen.
Löschversuch mit Feuerlöscher oder Wandhydranten
unternehmen, soweit der Brand noch in der
Entstehungsphase ist und die Brandbekämpfung ohne
größere Eigengefährdung möglich ist.
Bedienungsanweisungen der Löscheinrichtungen
beachten! Bei erfolglosem Löschversuch oder
größeren Bränden sich in Sicherheit bringen.
Personen mit brennenden Kleidern am Fortlaufen
hindern. In Decken, Mäntel oder Jacken hüllen und
auf dem Fußboden wälzen, um das Feuer zu
ersticken. Falls nicht möglich, Feuerlöscher
einsetzen. Löschmittel nicht in das Gesicht spritzen!
DE
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