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Beschädigte RoCo
Instandzusetzende RoCo sind mit dem Mängelzettel zu kennzeichnen und dem hierfür bestimm-
ten Sammelplatz zuzuführen.
Diese Regelung gilt nur für RoCo, an denen funktionswichtige Eigenschaften gestört sind oder
unfallverursachende Beschädigungen aufgetreten sind.
Die Instandsetzungsbedürftigkeit ist beispielsweise bei folgenden Mängeln oder Schäden
gegeben:
• beschädigtes Laufzeug; funktionsunfähige Lenkrollenarretierung
• nicht funktionsfähige Verriegelung des Bodens
• beschädigte Feststellvorrichtung, auch bei fehlenden Kunststoffkappen an den Stützfüßen
• Verlust oder deutliche Abnutzung der Anschläge zur Begrenzung des Schwenkbereichs der
Handhebel
• beschädigte Deichsel oder Kupplung
• fehlende Zurrgurte
• beschädigter Zuggriff
• Beeinträchtigung der Zusammenlegbarkeit
• abgerissene oder verformte Teile, welche die Funktion wesentlich beeinträchtigen und somit
eine Gefahr für die Mitarbeiter oder den betrieblichen Ablauf darstellen.
Da Instandsetzungen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sind, ist eine Instand-
setzung bei folgenden, beispielhaft aufgeführten Erscheinungsbildern nicht sofort erforderlich:
• Kupplung, wenn lediglich deren Einführungsbleche verbogen sind.
• verlorengegangene Kunststoffanschlagelemente für den Zuggriff.
Art.-Nr. 06.60117.BA-DE02 / 10.08.17
Beschädigte RoCo
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