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Prüfkriterien Für Die Regelmäßige Inaugenscheinnahme Durch Den Anwender; Entsorgung - Rud Inox-Star Betriebsanleitung

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• Bestehen Zweifel für eine sichere Benutzung so
muss der Anschlagpunkt bzw. die Anschlagein-
richtung aus Sicherheitsgründen der Benutzung
entzogen werden.
• Der INOX-STAR muss im festgeschraubten Zu-
stand um 360° drehbar sein. Stellen Sie ihn vor
dem Einhängen des Anschlagmittels in Kraftrich-
tung ein.
HINWEIS
Beachten Sie, dass der INOX-STAR nicht
für Drehen unter Last geeignet ist.
• Beachten Sie, dass das Anschlagmittel im INOX-
STAR frei beweglich sein muss. Beim An- und
Aushängen der Anschlagmittel (Anschlagkette,
Rundschlinge, Drahtseil) dürfen für die Handha-
bung keine Quetsch-, Fang-, Scher- und Stoßstel-
len entstehen.
• Schließen Sie Beschädigungen der Anschlagmittel
durch scharfkantige Belastung aus.
• Wird der INOX-STAR ausschließlich für Zurrzwe-
cke verwendet, kann der Wert der Tragfähigkeit
verdoppelt werden: Fzul = 2 x Tragfähigkeit (WLL)
HINWEIS
Wird/wurde der INOX-STAR als Zurrpunkt
mit einer Kraft über WLL/Tragfähigkeit
belastet, darf er danach nicht mehr als
Anschlagpunkt verwendet werden!
Wird/wurde der INOX-STAR als Zurrpunkt
nur bis zur WLL/Tragfähigkeit belastet, darf
er weiterhin als Anschlagpunkt verwendet
werden.
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Prüfung / Instandsetzung / Entsorgung
5.1 Hinweise zur regelmäßigen Überprüfung
Der Betreiber hat Art und Umfang der erforderlichen
Prüfungen sowie die Fristen von wiederkehrenden
Prüfungen mittels einer Gefährdungsbeurteilung zu
ermitteln und festzulegen (siehe Abschnitte 5.2 und
5.3).
Die fortbestehende Eignung des Anschlagpunktes
ist mindestens 1x jährlich durch einen Sachkun-
digen zu prüfen.
Je nach Einsatzbedingungen, z.B. bei häufigem
Einsatz, erhöhtem Verschleiß oder Korrosion,
können Prüfungen in kürzeren Abständen als
einem Jahr erforderlich sein. Die Überprüfung
ist auch nach Schadensfällen und besonderen
Vorkommnissen notwendig.
Die Prüfzyklen sind durch den Betreiber festzulegen.
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INOX-STAR
5.2 Prüfkriterien für die regelmäßige Inaugen-
scheinnahme durch den Anwender
• Vollständigkeit des Anschlagpunktes
• vollständige, lesbare Tragfähigkeitsangabe sowie
vorhandenes Herstellerzeichen
• festen Schraubensitz (Anzugsmoment)
• Verformungen an tragenden Teilen wie Grundkör-
per und Schraube
• mechanische Beschädigungen wie starke Kerben,
insbesondere in auf Zugspannung belasteten
Bereichen
• leichtes, ruckfreies Drehen des Ringkörpers muss
gewährleistet sein
5.3 Zusätzliche Prüfkriterien für den
Sachkundigen / Instandsetzer
• Querschnittsveränderungen durch Verschleiß
>10 %
• starke Korrosion
• Funktion und Beschädigung der Schrauben sowie
des Schraubengewindes
• Weitere Prüfungen können, abhängig vom Ergeb-
nis der Gefährdungsbeurteilung, notwendig sein
(z.B. Prüfung auf Anrisse an tragenden Teilen).

5.4 Entsorgung

Entsorgen Sie ablegereife Bauteile / Zubehör oder
Verpackungen entsprechend den lokalen Vorschriften
und Bestimmungen.
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