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RUD IVH Montageanleitung Seite 4

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3.4 Gebrauch der Verkürzungshaken
ACHTUNG
Es dürfen nur RUD-Rundstahlketten der
zugehörigen Nenndicke in den Verkür-
zungshaken eingehängt werden.
Ein Einhängen in Bauteile etc. ist nicht
gestattet.
Abb.7: Nicht gestattetes Einhängen in Bauteile
Beachten Sie beim Gebrauch Folgendes:
• Die eingehängte Kette muss in der Einführöffnung
im Hakengrund aufliegen.
HINWEIS
Die abgewinkelte Einführöffnung (Form-
schluss) erfüllt DIN 5692.
• Der Verkürzungshaken bzw. die Kette muss sich
im freien Strang in Zugrichtung ausrichten können
(Abb. 8).
Abb. 8: Ausrichtung
• Die Belastung darf nicht auf der Hakenspitze erfol-
gen (Abb. 9).
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IVH / VVH
Abb. 9: Nicht gestattetes Einhängen in die Hakenspitze
• Es darf nur ein Ende der Kette belastet werden
(Ausnahme: Schlingketten).
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Prüfung / Instandsetzung / Entsorgung
4.1 Hinweise zur regelmäßigen Überprüfung
Der Betreiber hat Art und Umfang der erforderlichen
Prüfungen sowie die Fristen von wiederkehrenden
Prüfungen mittels einer Gefährdungsbeurteilung zu er-
mitteln und festzulegen (siehe Abschnitte 4.2 und 4.3).
Die fortbestehende Eignung des Anschlagmittels
ist mindestens 1x jährlich durch einen Sachkun-
digen zu prüfen.
Je nach Einsatzbedingungen, z.B. bei häufigem
Einsatz, erhöhtem Verschleiß oder Korrosion,
können Prüfungen in kürzeren Abständen als
einem Jahr erforderlich sein. Die Überprüfung
ist auch nach Schadensfällen und besonderen
Vorkommnissen notwendig.
Die Prüfzyklen sind durch den Betreiber festzulegen
4.2 Prüfkriterien für die regelmäßige Inaugen-
scheinnahme durch den Anwender
• Vollständigkeit des Verkürzungshakens
• lesbare Größen- und Herstellerzeichen
• mechanische Beschädigungen wie starke Kerben,
insbesondere in auf Zugspannung belasteten Be-
reichen
• Verformungen des Bauteils
4.3 Zusätzliche Prüfkriterien für den
Sachkundigen / Instandsetzer
• starke Korrosion
• Anrisse oder sonstige Beschädigungen, besonders
vorhandene Kerben am Hakengrund
• Weitere Prüfungen können, abhängig vom Ergeb-
nis der Gefährdungsbeurteilung, notwendig sein
(z.B. Prüfung auf Anrisse an tragenden Teilen).

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Vvh