4.2 Prüfkriterien für die regelmäßige
Inaugenscheinnahme durch den Anwender
• Richtige Schrauben- und Mutterngröße, Schraubengüte und
Einschraublänge
• auf festen Schraubensitz achten → Überprüfung des An-
zugsmomentes
• Vollständigkeit des Anschlagpunktes
• Vollständige, lesbare Tragfähigkeitsangabe sowie
Herstellerzeichen
• Verformungen an tragenden Teilen wie Grundkörper, Ein-
hängebügel und Schraube
• mechanische Beschädigungen wie starke Kerben, insbeson-
dere in auf Zugspannung belasteten Bereichen
• leichtes Drehen des VLBG muss gewährleistet sein
4.3 Zusätzliche Prüfkriterien für den
Sachkundigen / Instandsetzer
• Querschnittsveränderungen durch Verschleiß > 10 %
• starke Korrosion
• Funktion und Beschädigung der Schrauben, Muttern sowie
des Schraubengewindes (Demontage / Montage der Schrau-
be siehe Abschnitt 3.4).
• Weitere Prüfungen können, abhängig vom Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung, notwendig sein (z.B. Prüfung auf
Anrisse an tragenden Teilen).
4.4 Entsorgung
Entsorgen Sie ablegereife Bauteile / Zubehör oder Verpackun-
gen entsprechend den lokalen Vorschriften und Bestimmungen.
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VLBG