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Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho Und Swasiland - Ibm Thinkpad R40 Service Und Fehlerbehebung

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Inhaltsverzeichnis
Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert).
Der dritte Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Soweit durch zwingendes Recht nicht anders bestimmt, ist die Haftung des
Resellers und der IBM für folgende Schäden ausgeschlossen: (Ziffer 1 und 2
ungeändert). 3) Folgeschäden, auch wenn der Reseller oder die IBM über ihr
mögliches Entstehen informiert waren.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nicht-
erfüllung des Vertrages durch die IBM im Zusammenhang mit diesen
Gewährleistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag,
den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben.
GROSSBRITANNIEN
Haftungsbeschränkung: Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts
werden wie folgt ersetzt:
1. Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schäden
an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verursacht
wurden.
2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden nur höchstens bis
zu 125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wieder-
kehrenden Gebühren, 12 Monatsbeträge).
Dieser Absatz wird wie folgt ergänzt:
3. Die IBM haftet für ihre Verpflichtungen aus der Ziffer 12 des "Sale of
Goods Act 1979" oder aus der Ziffer 2 des "Supply of Goods and Services
Act 1982".
Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert).
Das Ende dieses Abschnitts wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter
Handlung.
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken
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