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KOMPATIBILITÄTSLEITFADEN FÜR UHF–R2–DRAHTLOSSYSTEME
Tabelle 2 stellt eine praktische Übersicht über frequenzkompatible Systeme im Fre-
quenzbereich von 800.000 bis 830.000 MHz dar.
Jede Gruppe enthält mehrere Kanäle, die alle miteinander kompatibel sind.
Bis zu 22 Shure UHF–Drahtlossysteme können gleichzeitig innerhalb des 800–830
MHz–Frequenzbereichs betrieben werden, wenn es sich bei den Systemen um MB–Fre-
quenzversionen (Produktion eingestellt) oder eine Kombination von MB– und R2–Aus-
führungen handelt.
Bis zu 31 Shure UHF–MK2–Drahtlossysteme können gleichzeitig innerhalb des
800–830 MHz–Frequenzbereichs betrieben werden, wenn alle Systeme R2–Frequen-
zausführungen sind.
Hinweis: Kombinationen von Shure UHF–Sendern und Shure UHF–MK2–Empfängern und
Kombinationen von Shure UHF–MK2–Sendern und Shure UHF–Empfängern sind NICHT
für den gemeinsamen Einsatz vorgesehen. Es müssen stets Sender/Empfänger–Kombina-
tionen derselben Frequenzausführung (R2 oder MB) verwendet werden.
Gruppen 1–9
MÜSSEN verwendet werden, wenn folgende Systeme in der Installation vorhanden
sind Shure UHF–Drahtlossysteme (nur MB–Frequenzausführungen) oder Shure UHF–
Drahtlossysteme und Shure UHF–MK2–Drahtlossysteme (MB– und R2–Frequenzaus-
führungen)
Gruppen 1–9
KÖNNEN verwendet werden, wenn folgende Systeme in der Installation vorhanden
sind nur Shure UHF–MK2–Drahtlossysteme (R2–Frequenzausführungen)
Gruppen 10–25
können NUR verwendet werden, wenn folgende Systeme in der Installation vorhanden
sind nur Shure UHF–MK2–Drahtlossysteme (R2–Frequenzausführungen)
GRUPPENZUSAMMENSETZUNG
Gruppen 1–9*
Gruppe 1 entspricht den neuen deutschen RegTP–Verordnungen für Öffentlichnutzer
der „Nutzergruppe 4".
Gruppen 2–8 sind für festinstallierte Systeme in geschlossenen Räumen („Nutzergruppe
5") in Deutschland vorgesehen.
Gruppe 9 ist auf Frequenzen zwischen 800.100 MHz und 819.900 MHz beschränkt. (Auf-
grund dänischer Verordnungen sind diese Frequenzen um 0,1 MHz Frequenzen zen-
triert.)
Gruppen 10–25*
Gruppen 10–12 bieten die maximale Anzahl kompatibler Frequenzen zwischen 800 und
830 MHz.
Gruppen 13–14 entsprechen den deutschen RegTP–Verordnungen (der Regulierungsbe-
hörde für Telekommunikation und Post) für öffentliche Nutzer („Nutzergruppe 4").
Gruppe 16 entspricht den neuen deutschen RegTP–Verordnungen für Nutzer der „Nut-
zergruppe 3A" im neuen zulässigen Frequenzbereich bis zu 814 MHz.
Gruppe 17 entspricht den neuen deutschen RegTP–Verordnungen für Nutzer der „Nut-
zergruppe 3B" im neuen zulässigen Frequenzbereich bis zu 814 MHz.
Gruppe 18 entspricht den neuen deutschen RegTP–Verordnungen für Nutzer der „Nut-
zergruppe 3C" im neuen zulässigen Frequenzbereich bis zu 814 MHz.
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