2.3
Umweltschutz und Entsorgung
2.3.1
REACh (Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe)
Die Verordnung (EG) 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACh) regelt das Herstellen, das Inver-
kehrbringen und die Verwendung chemischer Stoffe und daraus hergestellter Gemische.
Im Sinne der REACh-Verordnung handelt es sich bei unseren Produkten um Erzeugnisse. Entspre-
chend Artikel 33 der REACh-Verordnung müssen Lieferanten von Erzeugnissen ihre Abnehmer darüber
informieren, wenn das gelieferte Erzeugnis einen Stoff der REACh-Kandidatenliste (SVHC-Liste) in Ge-
halten größer als 0,1 Massenprozent enthält. Am 27.06.2018 wurde Blei (CAS: 7439-92-1 / EINECS:
231-100-4) in die Kandidatenliste SVHC aufgenommen. Diese Aufnahme löst eine diesbezügliche Infor-
mationspflicht in der Lieferkette aus.
Wir informieren Sie hiermit darüber, dass einzelne Teilkomponenten unserer Erzeugnisse Blei in Gehal-
ten größer als 0,1 % Masseprozent als Legierungsbestandteil in Stahl, Aluminium und Kupferlegierung
sowie in Loten und Kondensatoren von elektronischen Bauteilen enthalten. Die Bleianteile liegen inner-
halb der festgelegten Ausnahmen der RoHS-Richtlinie.
Da Blei als Legierungsbestandteil fest gebunden ist und somit bei bestimmungsgemäßer Verwendung
keine Exposition zu erwarten ist, sind keine zusätzlichen Angaben zur sicheren Verwendung notwendig.
2.3.2
Späne und Getriebefett
Späne und gewechseltes Getriebefett vorschriftsgemäß entsorgen.
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ORBITALUM TOOLS
GmbH, D-78224 Singen www.orbitalum.com
PS 4.5 Plus (Akku)