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Auriol 4-LD6393-1 Bedienungs- Und Sicherheitshinweise Seite 6

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Ersetzen Sie schnellstmöglich die Batterien.
Reinigungshinweis
Unsachgemäße Reinigung kann das Produkt beschädigen.
Tauchen Sie das Produkt nicht in Wasser oder andere
Flüssigkeiten. Verwenden Sie keine aggressiven Reinigungsmittel,
Bürsten mit Metall- oder Nylonborsten sowie keine scharfen oder
metallischen Reinigungsgegenstände wie Messer, harte Spachtel
und dergleichen. Diese können die Oberfläche beschädigen.
Reinigen Sie das Produkt mit einem weichen, trockenen,
fusselfreien Tuch, wie es z. B. zur Reinigung von Brillengläsern
verwendet wird.
Lagerung
Wird das Produkt über eine längere Zeit nicht verwendet,
entnehmen Sie die Batterien und bewahren Sie das Produkt,
gereinigt und vor Sonnenlicht geschützt, an einem trockenen,
kühlen Ort, bestenfalls in der Originalverpackung, auf.
Vereinfachte EU-Konformitätserklärung
Hiermit erklärt digi-tech gmbh, dass die
Raumklimastation mit Warnfunktion 4-LD6393-1-2 der
Richtlinie RoHS 2011/65/EU und der Richtlinie
2014/30/EU entspricht.
Ihre Bedienungsanleitung und Konformitätserklärung können Sie
hier herunterladen:
www.digi-tech-gmbh.com/downloads
Dann klicken Sie auf die Lupe
Artikelnummer 425998_2301 ein.
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von
den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von
Altgeräten ist unentgeltlich. Bitte geben Sie das Altgerät in
Ihrer LIDL-Filiale zurück. Rücknahmepflichtig sind Händler
mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m
und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler
mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m
sofern sie dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso
rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit einer
Lagerfläche von mindestens 400 m
Elektronikgeräte oder einer Gesamtlagerfläche von
2
mindestens 800 m
. Generell haben Vertreiber die Pflicht, die
unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch geeignete
Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten. Verbraucher haben die Möglichkeit zur
unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem
rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges
Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion
erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an
einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt
sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei
Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger,
Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen.
Der Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des
Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können
Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer
Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne
dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist.
und geben Sie die
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2
für Elektro-
2
2
für Elektro- und
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Entsorgung
Das Produkt und die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar, entsorgen Sie diese getrennt für eine
bessere Abfallbehandlung. Möglichkeiten zur
Entsorgung des ausgedienten Produktes erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der
Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet
mit Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung:
1-7: Kunststoffe
20-22: Papier und Pappe
80-98: Verbundstoffe.
Entsorgung des Elektrogeräts
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer
Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise wird eine
umwelt- und ressourcenschonende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder
Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Geräts
an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer
vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen
werden können. Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus
privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte
25 cm nicht überschreiten. Verbraucher sind dazu
angehalten, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen.
In Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte sind das eine
Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter
Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter
Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor der Entsorgung
,
und entsorgen Sie diese getrennt (siehe Entsorgung der
Batterien).
Entsorgung der Batterien
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass
Batterien und Akkus nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
verbrauchte Batterien/Akkus müssen gemäß Richtlinie
2006/66/EU und deren Änderungen recycelt werden.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und
Akkus, egal, ob sie Schadstoffe, wie:
Cd = Kadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium
enthalten oder nicht, bei einer Sammelstelle ihrer
Gemeinde/ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben,
damit sie einer umweltschonenden Entsorgung sowie einer
Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen wie z. B.
Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt werden können. Die
Rückgabe von Batterien und Akkus ist unentgeltlich.
Batterien/Akkus!
Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium
und Blei sind giftig und gefährden bei einer unsachgemäßen
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Defekte oder
WARNUNG! Umweltschäden
durch falsche Entsorgung der
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