Blockung mit comjam – Fähigkeiten und Grenzen
comjam-Blocker können nur im Verbund mit einem comstop®-Detektorsystem sinnvoll betrieben werden
und bedürfen hierfür einer behördlichen Betriebserlaubnis und gegebenenfalls einer Exportgenehmigung.
Hochfrequente Funkwellen breiten sich stetig aus und machen auch an imaginären Grenzen keinen
Halt. Kein praktikables Blockungskonzept kann eine zu 100% erfolgreiche Unterdrückung erzielen
und gleichzeitig in "erlaubten" Bereichen eine vollständige Störungsfreiheit gewährleisten. Jedoch ist
es mit dem verteilten reaktiven comstop®-Blockungssystem möglich, das bestmögliche Ergebnis zu
erzielen. Hierbei ist jedes Projekt einzigartig und muss individuell geplant werden. Bedenken gegen
den Betrieb, wie sie bei anderen Konzepten vollauf berechtigt sind und die Betreiber zu Recht sen-
sibilisiert haben, können hier gar nicht erst entstehen. Seltsamerweise versuchen Funktionäre von
Interessensverbänden trotz besseren Wissens die Öffentlichkeit immer noch zu verunsichern. Unsere
Art der Kommunikationsverhinderung ist effizient, gesundheitlich unbedenklich, da die kurzzeitige
Sendeleistung mit der eines Mobiltelefons vergleichbar ist und gewährleistet bestmöglichen Schutz
vor unerwünschten Beeinträchtigungen.
Für die Ausbreitung der Funksignale sind mehrere Faktoren maßgebend.
1.
Die Sende- und Empfangswirkung der Antenne des Mobilfunkgerätes ist gerichtet. Die Wirkung
in Richtung Ohr ist gering, in der Gegenrichtung ist die Charakteristik keulenförmig senkrecht
vom Ohr weg gerichtet.
2.
Die abschirmende Wirkung des menschlichen Körpers ist ebenfalls beträchtlich, wenn sich
der Körper zwischen Mobilfunkgerät und Blocker-Antenne befindet.
3.
Die Basisstation regelt ihre Sendeleistung zur Minimierung von Interferenzen abhängig von
der Übertragungsqualität. Bei kurzem Abstand zur Basisstation und geringer Signaldämpfung
ist die Sendeleistung gering, bei hoher Signaldämpfung ist sie groß.
4.
Darüber hinaus dämpfen Wände, Fenster, Einrichtungsgegenstände und Personen die Sig-
nalausbreitung zwischen Mobilgerät und Basisstation, jedoch auch zwischen Mobilgerät und
Blocker-Antenne. Dieser Effekt kann sich situationsbedingt sowohl positiv als auch negativ
auf die Blockung auswirken oder sich auch neutralisieren.
5.
Ein weiterer Effekt ist die Auslöschung der Störsignale durch Interferenz am Ort des mobilen
Endgerätes durch Reflexion von Metall in Wänden und Decken (Stahlbetonarmierung), sowie
an Zäunen, Türen, Gittern und metallbedampften Fenstern.
In manchen Fällen können zusätzliche Abschirmmaßnahmen die Leistung des Systems deutlich ver-
bessern, wie im folgenden Bild dargestellt. Unter anderem wird die Ausbreitung des Blocker-Signals
über die gewünschten Grenzen hinaus vermindert.
Rechtliche Auflagen: Vertrieb nur an Behörden und ähnliche staatliche / öffentliche Stellen. Der Kunde
muss in eigener Verantwortung den Betrieb durch die zuständige Regulierungsbehörde genehmigen
lassen. In Deutschland sind die Auflagen der Bundesnetzagentur (BNetzA) und des Bundes-Immis-
sionsschutz-gesetzes (BImSchV) zu beachten. Der Einsatz in Haftanstalten ist ggf. im jeweiligen
Ländergesetz geregelt. Der Export unterliegt den Beschränkungen der EU-Dual-Use-Verordnung so-
wie der Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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