Alevo
| Rollator
2.4. Konformitätserklärung
Die Bischoff & Bischoff GmbH erklärt als Hersteller in alleiniger
Verantwortung, dass der Rollator Alevo mit den Anforderungen der
Richtlinie MDR 2017/745 übereinstimmt.
2.5. Verantwortlichkeit
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn das
Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgesehenen
Zwecken eingesetzt wird. Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen und
Wartungsarbeiten können nur von solchen Personen ausgeführt werden,
die von uns dazu ermächtigt wurden und wenn der Rollator unter
Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt wurde.
3. Zweckbestimmung
Der Rollator ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung von geh-
behinderten erwachsenen Menschen gemäß oben genannter Indikationen
hergestellt.
Das maximale Nutzergewicht beträgt 130 kg.
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Eine Gewährleistung kann von uns nur über-
nommen werden, wenn das Produkt unter
den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird.
4. Produkt- und Lieferübersicht
4.1. Prüfung der Lieferung
Alle Produkte der Bischoff & Bischoff GmbH werden einer
ordnungsgemäßen Endkontrolle in unserem Hause unterzogen und mit
dem CE-Zeichen versehen.
Der Rollator wird in einem speziellen Karton in Werkseinstellung geliefert.
Nach dem Entpacken bewahren Sie den Karton nach Möglichkeit auf. Er
dient zur evtl. späteren Einlagerung oder Rücksendung des Produktes.
Die Anlieferung und Einweisung erfolgt in der Regel über den
qualifizierten Sanitätsfachhandel.
Bei Versand per Bahn oder Spedition ist die Ware im Beisein des
Überbringers sofort auf Transportschäden zu kontrollieren.
Prüfen Sie den Inhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit. Im Falle
von Unregelmäßigkeiten und Beschädigungen setzen Sie sich mit
unserem Kundenservice in Verbindung.
4.2. Lieferumfang
Nach Erhalt der Ware prüfen Sie bitte umgehend den Inhalt auf
Vollständigkeit. Der Inhalt besteht aus:
•
Umverpackung
•
Rollator vormontiert
•
Bedienungsanleitung
Bischoff & Bischoff GmbH | 23.04.2024 - Revision: 2
Alevo
Rollator |
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