VFG
| Gehhilfe
2.2. Indikationen
Die Versorgung mit einem Gehhilfe ist geeignet für Personen mit
eingeschränkter Muskelkraft und/oder eingeschränktem Gleichgewicht.
2.3. Kontraindikationen
Die Versorgung mit einer Gehhilfe ist ungeeignet für Personen mit:
•
Gelenkschäden / Gelenkkontrakturen
•
Wahrnehmungsstörungen
•
starken Gleichgewichtsstörungen
•
verminderter und nicht ausreichender Sehkraft
•
starken Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten
2.4. Konformitätserklärung
Wir als Bischoff & Bischoff GmbH erklären in alleiniger Verantwortung,
dass die Gehhilfe VFG allen Anforderungen der MDR 2017/745
entspricht, die anwendbar sind.
2.5. Verantwortlichkeit
Eine Gewährleistung wird von uns nur übernommen, wenn
•
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu dem
vorgesehenen Zweck eingesetzt wird,
•
Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten
nur von solchen Personen ausgeführt werden, die von uns dazu
ermächtigt wurden, und
•
das Gehhilfe unter Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt
wird.
2.6. Nutzungsdauer
Die zu erwartende Produktlebensdauer beträgt bis zu zwei Jahre.
Voraussetzung dafür sind der bestimmungsgemäße Gebrauch sowie
die Einhaltung der Sicherheits-, Pflege- und Wartungshinweise gemäß
dieser Bedienungsanleitung.
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3. Zweckbestimmung
Die Gehhilfe ist ausschließlich zur Unterstützung von erwachsenen,
bewegungseingeschränkten
Menschen
mit
Indikationen (s. Kap. 2.3) konzipiert. Die Gehhilfe ist auf ebenem
Untergrund im Innen- und Außenbereich verwendbar. Das maximale
Nutzergewicht von 100 kg darf nicht überschritten werden.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird.
Bischoff & Bischoff GmbH |2022-07-13- Revision: 2
VFG
Gehhilfe |
den
angegebenen
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